Mitgliedschaft

Eine assoziierte Mitgliedschaft steht insbesondere Rechtsanwälten, Unternehmensjuristen, Tierärzten und hippologischen Sachverständigen offen.

Laut Gründungsvertrag haben assoziierte Mitglieder kein Stimmrecht, werden nicht in das Handelsregister eingetragen und haften nicht im Innenverhältnis wie auch Außenverhältnis.

Die Kündigung der assoziierten Mitgliedschaft kann schriftlich gegenüber der EUDequi mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende erklärt werden.

Vorteile einer assoziierten Mitgliedschaft – was bietet der Beitritt? 

  1. Zugang zur EUDequi Rechtsdatenbank
  2. Erhalt aller Urteile, die neu in die Rechtsdatenbank aufgenommen werden.
  3. Newsletter zum Thema Pferderecht, Pferdemedizin und gutachterlicher Tätigkeit für die eigene Website.
  4. Erhalt von Rechtsbeiträgen zur Verwendung für die eigene Website.
  5. Verwendung des Logos „EUDequi Fachvereinigung für Pferderecht“
  6. 20% Nachlass auf die Fortbildungsseminare der EUDequi
  7. Partizipieren an der Öffentlichkeitsarbeit der EUDequi
  8. Erweiterte Präsentationsmöglichkeit der Kanzlei, der Tierarztpraxis oder des hippologischen Sachverständigenbüros auf den EUDequi-Unterseiten www.anwälte-pferderecht.de und www.suche-anwalt-pferderecht.de

Mitgliedschaftsantrag

Kontakt

Eudequi Ewiv
Oskar-Barnack-Straße 1
35606 Solms / Germany

Bürozeiten: Montag – Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

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