Die Fachvereinigung für Pferderecht EUDequi hat sich zur Aufgabe gemacht, das Spezialgebiet Pferderecht zu fördern und weiter zu entwickeln. Hierfür wurde vorrangig die Pferderechtsdatenbank und die Zertifizierung für Pferderechtsanwälte entwickelt, die interdisziplinäre Brücke zu den Bereichen Pferdemedizin und hippologisch gutachterliche Tätigkeit geschlagen sowie die wohl umfassendste Datenbank für die Suche nach Pferderechtsanwälten, Pferdetierärzten und hippologischen Gutachtern / Sachverständigen online gestellt.
Über uns
Die EUDequiwurde Anfang 2015 als EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung) von Dipl. Wirtschaftsjurist Jost Appel, Dr. agr. Theo Schneider und Dr. med. vet. Frans Arts (NL) gegründet. Als erste und einzige in Deutschland eingetragene Fachvereinigung für Pferderecht hat sich die EUDequizur Aufgabe gemacht, den Fachschwerpunkt Pferderecht in Deutschland zu fördern und interdisziplinär mit den Bereichen Pferdemedizin und hippologisch gutachterlicher Tätigkeit zu verbinden und weiter zu entwickeln.
Vollmitglieder, wie auch assoziierte Mitglieder, verfügen auf Grund ihres Tätigkeits- oder Interessenschwerpunktes über ein spezielles Wissen und bieten damit ein umfassendes hippologisches Leistungsspektrum rund um das Thema Pferderecht.
Die EUDequi bietet selbst keine Rechtsberatung an und wird nicht rechtsberatend und rechtvertretend für Mandanten tätig.
Die Vereinigung hat nicht den Zweck, Gewinne für sich selbst zu erwirtschaften, sondern ausschließlich die wirtschaftliche Tätigkeit aller Mitglieder zu fördern.
Pferderechtsdatenbank
Auch wenn im geltenden deutschen Recht in erster Linie generelle Normen, also Gesetze und Verordnungen, als Rechtsquelle heranzuziehen sind, wird im Pferderecht heute zu einem wesentlichen Teil auf die von der Rechtsprechung entwickelten Fallrechtsgrundsätze zurückgegriffen bzw. verwiesen. Ein schneller Zugriff auf die „passende“ Rechtsprechung unterstützt hier die zeitnahe Rechtsberatung als auch die argumentativ starke und erfolgreiche Vertretung vor Gericht.
Die Pferderechtsdatenbank derEUDequi ist eine auf das Pferderecht spezialisierte Datenbank mit zurzeit über 8.000 Urteilszuweisungen (Stand Jan. 2022). Aktuelle Urteile sowie von Mitgliedern zur Verfügung gestellte Entscheidungen werden fortwährend eingepflegt. Eingearbeitet werden derzeit weitere Urteile aus dem EUDequi-Archiv. Dadurch ist ein ständiges Wachstum sowie der aktuelle Rechtsprechungsstand der EUDequi-Pferderechtsdatenbankgewährleistet.
Vom Aufbau unterscheidet sich die Pferderechtsdatenbank der EUDequi von herkömmlichen Datenbanken, da sie nicht nur über eine Stichwortsuche zu bedienen ist, sondern sich auch zusätzlich als Baumdiagramm bzw. Datenbaum darstellt. Dies ermöglicht es, einen Sachverhalt schneller und exakter der passenden Rechtsprechung zuzuordnen.
Die Pferderechtsdatenbank steht nur Mitgliedern zur Verfügung.
Um einen ersten Überblick über die Inhalte des Baumdiagramms/Datenbaums zu bekommen, finden Sie nachfolgend als bessere Orientierung auch das Baumdiagramm nur mit Überschriften ohne Urteile hinterlegt. Es empfiehlt sich, vor der ersten Nutzung der Datenbank, die Datenbaumübersicht anzuschauen, um nachfolgend schneller in der Datenbank die passenden Urteile finden zu können.
Zertifizierte/r Berater/-in für Pferderecht (EUDequi)
Auch in Zukunft wird die Nachfrage weiter nach spezialisierter Rechtsberatung steigen. Ratsuchende wollen in der schnelllebigen Zeit mit einem Blick erkennen, ob ein/e Rechtsanwalt/-ältin über das erwartete Spezialwissen verfügt. Im Nichtfachanwaltsbereich ist ein Zertifikat, welches ein Spezialwissen attestiert, hier sicherlich die erste Wahl.
Das EUDequi Zertifikat „Zertifizierte/r Berater/in für Pferderecht (Eudequi)“ wird an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen verliehen, die über besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Pferderecht verfügen. Der von der EUDequi gesetzte Qualitätsstandard orientiert sich dabei auch interdisziplinär auf die Bereiche Pferdemedizin und gutachterliche Tätigkeit.
Ein jährlich zu erbringender und von der EUDequi anerkannter Fortbildungsnachweis dient der fachlichen Weiterbildung und dokumentiert einen aktuellen Wissenstand vorrangig in der Rechtsprechung, als auch in den interdisziplinären Bereichen Pferdemedizin und hippologisch gutachterliche Tätigkeit.
Das nach abgeschlossener Zertifizierung überlassene Zertifizierungslogo der EUDequi lässt Ratsuchende die Fachkompetenz sichtbar und schnell erkennen und stellt damit das wesentlichste Marketingwerkzeug zur Außendarstellung des Anwalts im Pferderecht dar.
Zum Jahresende 2020 wurden die ersten Zerifizierungen verliehen.
Die Fortbildung rund um das Thema Pferderecht ist ein wesentliches Aufgabengebiet der EUDequi. Als Ansprechpartner für die Fortbildung auf dem Gebiet des Pferderechts, sowie übergreifend der interdisziplinären Pferdemedizin und der hippologisch gutachterlichen Tätigkeit, bietet die EUDequi Präsenzseminare und Onlinefortbildungen für Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Tierärzte und hippologische Gutachter an.
Auf Grund der Corona–Krise können die kommenden Fortbildungsangebote auf Weiteres nur online durchgeführt und anstelle von Präsenzvorträgen vorerst nur Fachskripte angeboten werden. Ergänzt wird hier jeweils das Fachskript durch die passende Rechtsprechung und einer abschließenden Multiple-Choise-Prüfung. Die jeweils gebuchten Fortbildungen werden nach Zahlungseingang auf unserer Fortbildungsplattform für den Teilnehmer freigeschaltet. Der Teilnehmer kann zeitunabhängig die Fortbildung für sich vornehmen und erhält nach Abschluß der Fortbildung seinen Fortbildungsnachweis.
Januar 2021 starten wir, neben den fünf Fortbildungsmodulen zur Erlangung der Zertifizierung, wieder mit neuen Fortbildungsangeboten. Der Schwerpunkt liegt dabei dann interdisziplinär im Bereich der Pferdemedizin. Wir erachten es für essentiell, dass ein fundiertes Grundwissen in der Pferdemedizin bei Rechtsanwälten, die im Pferderecht tätig sind, vorhanden sein sollte.
Eine assoziierte Mitgliedschaft steht insbesondere Rechtsanwälten, Unternehmensjuristen, Tierärzten und hippologischen Sachverständigen offen.
Laut Gründungsvertrag haben assoziierte Mitglieder kein Stimmrecht, werden nicht in das Handelsregister eingetragen und haften nicht im Innenverhältnis wie auch Außenverhältnis.
Die Kündigung der assoziierten Mitgliedschaft kann schriftlich gegenüber der EUDequi mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende erklärt werden.
Vorteile einer assoziierten Mitgliedschaft
– was bietet der Beitritt?
Zugang zur EUDequi Rechtsdatenbank
Erhalt aller Urteile, die neu in die Rechtsdatenbank aufgenommen werden.
Newsletter zum Thema Pferderecht, Pferdemedizin und gutachterlicher Tätigkeit für die eigene Website.
Erhalt von Rechtsbeiträgen zur Verwendung für die eigene Website.
Verwendung des Logos „EUDequi Fachvereinigung für Pferderecht“
20% Nachlass auf die Fortbildungsseminare der EUDequi
Partizipieren an der Öffentlichkeitsarbeit der EUDequi
Erweiterte Präsentationsmöglichkeit der Kanzlei, der Tierarztpraxis oder des hippologischen Sachverständigenbüros auf den EUDequi-Unterseiten www.anwälte-pferderecht.de und www.suche-anwalt-pferderecht.de
Eine Erklärung des Eigentümers eines Pferdes, durch die er bereits in einem Zeitpunkt, in dem noch eine konservative Kolikbehandlung möglich und vorgesehen ist, einer künftig notwendig werdenden Operation zustimmt und sie beauftragt, verstößt nicht gegen § 307 Abs. 2 BGB. Eine Inhaltskontrolle scheidet aus, weil die Erklärung bestimmt, welche Hauptleistung in welchem Fall zu erbringen ist, so das OLG Köln am 05.09.2018 (Az: 5 U 26-18).
Weiter führte das Gericht aus, dass die Vorschrift des § 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB, die für die Humanmedizin eine mündliche Aufklärung vorschreibt, bei der Behandlung von Tieren weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar sei, da es nicht um die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts ginge und der Tierarzt nur eine Aufklärung im Großen und Ganzen und braucht kein medizinisches Wissen zu vermitteln schulde.
Zur Info:
AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
§ 307 BGB ist die zentrale Vorschrift der Inhaltskontrolle von AGB´s. Hier wird bestimmt, dass Klauseln in AGB unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessenen Benachteiligung ist gem. § 307 II BGB im Zweifel dann anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder wenn wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird.
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin vom Beklagten eine Stute als Hobbyreitpferd erworben, deren Abstammung laut Verkäufer „Alt Oldenburger“ sein sollte. Wie sich nach dem Verkauf dann herausstellte, handelte es sich nicht um eine
Für die Bemessung des Schadens / Wiederbeschaffungswert bei
Verlust einer Sache (hier Pferd) kommt es auf deren objektive
Eigenschaften, so der BGH am 9.11.2021
Im vorliegenden Fall nahm die Klägerin als Eigentümerin des Pferdes den Beklagten als behandelnden Tierarzt nach
Im vorliegenden Fall erging ein Strafbefehl gegen einen Reiter, der seinem Dressurpferd durch Anwendung der „Rollkur“ während der Europameisterschaft erhebliche und auch länger anhaltende Schmerzen und Leiden billigend in Kauf nehmend zugefügt haben soll (§ 17 Nr. 2b TierSchG)
Das Amtsgericht Aachen sprach den Reiter frei, weil
Der Bau einer Pferdepension im Außenbereich ist unzulässig, so das VG Minden vom 13.12. 2021. Nach Angaben des VG Minden hat damit die Klage einer Umweltschutzververeinigung gegen die Baugenehmigung der Stadt Bielefeld aufschiebende Wirkung. Der Betreiber darf laut der Eilentscheidung vorerst nicht weiterbauen.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
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Das Gericht befand in seinem Beschluss, dass es im vorliegendem Fall auf die wesentliche Frage ankomme, ob es sich bei dem geplanten Betrieb um
Im vorliegendem Fall hatte das LG Heilbronn darüber zu urteilen, ob ein Rücktrittsrecht für den Fall besteht, wenn sich das gekaufte Pferd nach Übergabe als Steiger herausstellt.
Im vorliegenden Fall erwarb die Klägerin das streitgegenständliche Pferd mit der Vereinbarung, dass es sich um ein braves Amateurpferd
Kaufpreis für den Hengst Kaiser Milton muss gezahlt werden
Der Käufer, der den im Oktober 2017 als Körsieger prämierten Hengst Kaiser Milton auf einer Auktion gekauft hat, muss den Kaufpreis für das Pferd bezahlen. Das hat der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts gestern entschieden.
Zum Sachverhalt: Im Oktober 2017 veranstaltete der Trakehner Zuchtverband e. V. eine Körung, bei der
Kein „weiteres“ Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat mit Urteil vom 19. Oktober 2021 die Schmerzensgeldklage einer Frau aus Nordhorn gegen den Eigentümer eines Reitpferdes zurückgewiesen.
Röntgenologische Veränderungen in Form eines zu kleinen hinteren Hufwinkels und geringfügiger Sklerosierungen begründen isoliert betrachtet, also ohne zugleich klinische Erscheinungen, nicht einmal dann
Das OVG Schleswig-Holstein urteilte zur Fristsetzung der Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel am 05.06.2019 ,
dass
eine Fristsetzung zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel entbehrlich ist, wenn der Tierhalter tatsächlich nicht willens oder in der Lage ist, zeitnah für eine tierschutzgerechte Unterbringung bei sich oder bei Dritten zu sorgen.
Zur Info:
https://dejure.org/gesetze/TierSchG/16a.html
Im vorliegenden Fall (OLG Oldenburg 2018) hatte eine Reiterin aus New York im Alter von 58 Jahren begonnen, Reitunterricht zu nehmen. Sie suchte ein umgängliches und leichtrittiges sowie lektionssicheres Lehrpferd, das für sie mit ihren geringen Erfahrungen geeignet sein sollte. Der Beklagte aus dem Landkreis Emsland stellte ihr das Pferd
Nach Übergabe festgestellte Vernarbungen im Maulwinkel eines Pferdes berechtigen allein nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrags
Vernarbungen im Bereich der Maulwinkel sprechen für sich allein nicht für eine chronische Erkrankung. Der Befund kann vielmehr jederzeit aufgrund reiterlicher Einwirkung eintreten und lässt damit keinen Rückschluss auf eine Erkrankung bei Gefahrübergang zu. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb mit heute veröffentlichter Entscheidung einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Turnierpferd verneint.
Das OLG Hamm urteilte am 11.12.1998 , dass durch den vor einer Schleppjagd vom Veranstalter erteilten Hinweis, die Teilnahme erfolge für alle Reiter „auf eigene Gefahr“, Ansprüche eines Reiters gegen einen Pferdehalter nach § 833 BGB nicht ausgeschlossen seien.
Schadensersatzansprüche wegen bei einem Reitunfall erlittener Körperverletzungen scheiden aus so das Gericht, wenn der Verletzte bei einer Schleppjagd wesentliche Kernregeln, die von jedem Reiter zur Vermeidung von Irritationen der Pferde und dadurch bedingten Verletzungsrisiken unbedingt eingehalten werden müssten, verletzt, und durch dieses reiterliche Fehlverhalten das Ausschlagen eines Pferdes verursacht bzw. provoziert wird.
(hier: Unterschreitung des Sicherheitsabstandes von einer Pferdelänge bzw. des Zwischenraums zu anderen Pferden beim Heranreiten an ein Hindernis).
Im vorliegenden Fall wandte sich der Veranstalter von drei Schleppjagden gegen eine tierseuchenrechtliche Anordnung der zuständigen veterinärmedizinischen Aufsichtsbehörde.
Eine unter Pferdesportlern übliche Hilfeleistung begründet nicht die Annahme einer „Wie-Beschäftigung“, so das SG Kassel am 21.02.2017
Zum Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall war der Kläger Halter eines Pferdes, welches seine Tochter am Unfalltag führte. Zur selben Zeit unternahm die Geschädigte während ihrer Freizeit gemeinsam mit einer Freundin einen privaten Reitausflug. Unterwegs trafen die beiden auf vorgenannte Tochter des Klägers, welche zugleich die Nichte der Begleiterin der Geschädigten ist, mit dem Pferd des Klägers. Dieses musste geführt werden, weil es wegen eines, was sich indes erst später herausstellte, in den Huf eingetretenen Nagels lahmte. Die Geschädigte, welche von Beruf Amtsveterinärin in Diensten eines Landkreises ist, stieg daraufhin
Pferden ist täglich eine mindestens dreistündige Auslaufmöglichkeit im Freien anzubieten und Heu oder anderes rohfaserreiches Futter so vorzulegen, dass Pausen ohne solches vier Stunden nicht überschreiten, so das VG Regensburg
VG Regensburg am 22.01.2019 Az.: RN 4 K 17.306
Das Gericht führte dazu weiter aus,
dass,
welche Anforderungen an eine artgemäße Bewegungsmöglichkeit für Pferde zu stellen sind
Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im ertragsteuerlichen Sinne erfordert eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, so der BFH am 08.05.2019 (Az: VI R 8-17)
Im vorliegenden Fall wandte sich der Veranstalter von drei Schleppjagden gegen eine tierseuchenrechtliche Anordnung der zuständigen veterinärmedizinischen Aufsichtsbehörde.
Die Anordnung lautete wie folgt:
„1. Sie haben vollständige Turnier- bzw. Tierlisten anzulegen und zu führen. Diese Listen müssen folgende Informationen/Daten enthalten: a. Sämtliche zum Zwecke des Turniers verbrachten Pferde unabhängig von ihrem tatsächlichen Einsatz unter Angabe – des Namens des Pferdes – Lebensnummer bzw. Passnummer – Transponder-Nummer, falls dem Pferd ein Transponder implantiert wurde – des Haltungsbetriebes/der Haltungseinrichtung (Bezeichnung des Betriebes/Haltung und vollständige Adresse (Ort der Unterbringung des Pferdes) sowie Name des Betreibers b. den Veranstaltungsplan für sämtliche Veranstaltungstage.
AG München, Pressemitteilung vom 16.07.2021 zum Beschluss Az.: 241 C 9143/21 vom 04.06.2021
Das Amtsgericht München wies durch Beschluss vom 04.06.2021 den Antrag einer Münchner Reitlehrerin zurück, im Eilverfahren die Betreiberin einer Münchner Pferdepension dazu zu verpflichten, ihren beiden Ponys wieder Zugang zur Weide zu eröffnen.
Die Antragstellerin hatte mit Pferdeeinstellungsvertrag vom September 2019 für ihre beiden Ponys einen Platz im Offenstall bei täglicher Fütterung und
Viele Kinder lieben das Ponyreiten. So harmlos dieses Vergnügen auf den ersten Blick scheint, kann es doch auch immer zu Unfällen kommen. So auch in einem vom 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschiedenen Fall.
Ein achtjähriges Mädchen aus Osnabrück hatte mit zwei anderen Kindern an einer Pony-Reitstunde in einer Reithalle
Die Anordnung, Pferden täglich eine mindestens dreistündige Auslaufmöglichkeit im Freien anzubieten, ist rechtmäßig, wenn die bisherige Haltung die Bewegungsmöglichkeit der Tiere so einschränkt, dass sich Verhaltensstörungen gezeigt haben, oder aus dem Ausmaß der Bewegungseinschränkungen auf das Vorliegen von Leiden geschlossen werden kann, so das VG Regensburg am 22.01.2019
Im Urteil führte das Gericht weiter aus,
dass
welche Anforderungen an eine artgemäße Bewegungsmöglichkeit für Pferde zu stellen sind, weder
Ein Ponyhof-Betreiber muss nach dem Reitunfall eines fünfjährigen Mädchens 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Eine entsprechende Entscheidung traf das Oberlandesgericht Oldenburg am 26.11.2020, das eine Berufung des Ponyhofes ablehnte.
Eine Mutter hatte für ihre fünfjährige Tochter auf einem Ponyhof in der Nähe von Oldenburg für einen Ausritt ein
Über das Risiko, dass ein narkotisiertes Pferd in der Aufwachbox stürzen und sich hierdurch erheblich verletzen kann, hat der Tierarzt ohne konkreten Anlass nicht aufzuklären, so das OLG Dresden am 15.01.2019
Das Gericht führte in seinem Urteil weiter aus,
dass
Über das Risiko, dass ein narkotisiertes Pferd in der Aufwachbox stürzen und sich hierdurch erheblich verletzen kann, hat der Tierarzt ohne konkreten Anlass nicht aufzuklären, so das OLG Dresden am 15.01.2019 (Az: 4 U 1028-28)
Das Gericht führte in seinem Urteil weiter aus,
dass
Im vorliegenden Fall ersteigerte am 4. Oktober 2015 die Klägerin, eine passionierte Amateur-Dressurreiterin, die in England ein Gestüt betreibt, auf dem sie unter anderem eigene Pferde hält und regelmäßig Turniere und Reitlehrgänge ausrichtet, durch einen fachkundigen Berater auf einer vom Beklagten, einem Pferdezuchtverband
Das LG Münster urteilte am 31.07.2019 (Az: 4 O 53416) dazu wie folgt:
Weiß eine erfahrene Reiterin, dass es bei dem erstmaligen Versuch, ein Pferd auf einen Anhänger zu verladen, zu erheblichen
Das Brandenburgische OLG hat am 16.02.21 entschieden, dass ein Pferdepensionsbetreiber für die Folgen einer fehlerhaften Eingliederung eines Pferdes in eine bestehende Gruppe zu haften hat.
Im vorliegenden Fall schlossen die Pferdepensionsbetreiberin und der Halter eines 1,5 jährigen Junghengstes einen Pferdeeinstellvertrag ab. Inhalt des Vertrags war
Der BGH urteilte am 27.05.2020 dass „Rittigkeitsprobleme“ durch von einem Reitpferd gezeigte Widersetzlichkeiten auch bei Vorliegen eines nicht mit Krankheitssymptomen verbundenen Kissing-Spines-Befundes -in Ermangelung einer anderslautenden Beschaffenheitsvereinbarung oder eines besonderen Vertragszwecks-kein Sachmangel darstellt.
Was war passiert:
Die Käuferin erwarb als Verbraucherin am 5. Oktober 2013 von der Verkäuferin, die Pferdeauktionen ausrichtet, auf der „79. Herbst-Elite-Auktion“ den
Das AG Eschweiler hat am 19. Januar 2021 entschieden, dass eine nicht erbrachte vertragliche Vereinbarung eine fristlose Kündigung des Pferdeeinstellvertrages nicht begründet.
Urteil vom 28.01.2019 AZ. 2 U 98 -18 (hier zu flacher Hufwinkel)
Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet, urteilte das OLG Hamm, dass auch dann noch nicht die Annahme eines Sachmangels vorliege, wenn damit das Risiko einer späteren Entwicklung klinischer Symptome verbunden sei. Von einem Sachmangel sei vielmehr erst dann auszugehen, wenn dieses Risiko deutlich über die für ein Lebewesen typischen Entwicklungsunsicherheiten hinausgeht, so das Gericht.
Der BGH hatte am 10.05.2016 (Az: VI ZR 247-15) zu entscheiden, ob eine Schadensersatzpflicht eines Tierarztes bei Unterlassens gebotener grundlegender Untersuchungen gegeben ist.
Im vorliegenden Fall hatte die Eigentümerin eines Hengstes ihren Hengst dem beklagten Tierarzt zur Behandlung vorgestellt, nachdem sie an der Innenseite des rechten hinteren Beines eine Verletzung
Das OLG Frankfurt hat am 16.10.2019 entschieden, dass ein grober Befunderhebungsfehler eines Tierarztes dann vorliege, wenn dieser es bei Symptomen einer Kolik unterlasse, eine rektale Untersuchung durchzuführen sowie
Der Bundesgerichtshof hatte zu den den Verkehrssicherungspflichten eines Reitturnierveranstalters zu urteilen. (Urteil vom 19.01.2021 Az: VI ZR 194/189)
Was war passiert:
Ein Reitverein veranstaltete auf seinem Vereinsgelände ein Reitturnier, das ohne Zugangsbeschränkung und Eintrittsgeld von Zuschauern besucht werden konnte. Für das Abstellen von Pferdetransportern stellte er den Turnierteilnehmern verschiedene Wiesen zur Verfügung. Eine dieser Wiesen grenzte an einen Weg, der während der Turnierveranstaltung befahren und
Der Kläger fuhr mit seiner Kutsche einen Feldweg. Ca. 50 m neben dem Feldweg auf einer Kuppe tauchte plötzlich ein Hund auf, welcher aber abrupt stehen blieb, als er die Pferdekutsche sah. Durch die Schreckreaktion der Pferde auf dieses „Ereignis“ stürzte der Kläger und verklagte den Hundehalter auf Schadensersatz.
Im vorliegenden Fall stellte die Betreiberin eines Reitbetriebs einen Antrag auf die vorläufige Außervollzugsetzung von § 7 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 7. Januar 2021 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO, GV. NRW. S. 2b).
Pressemitteilung Landgericht München vom 17.12.2020
Heute hat die 20. Zivilkammer des Landgerichts München I der Klage gegen eine Pferdebesitzerin wegen Schadenersatz aus Tierhalterhaftung dem Grunde nach stattgegeben (20 O 2974/19). Die Vereinbarung einer Reitbeteiligung führt per se nicht zu einem Haftungsausschluss für den Halter des Pferdes. Über die berechtigte Höhe des Anspruchs ist noch nicht entschieden.
Das OLG Düsseldorf entschied dazu am 22.05.2014, dass die bloße Möglichkeit, dass irgendwann in der Zukunft durch die genetisch bedingte PSSM-Erkrankung möglicherweise die Reiteigenschaft des Pferdes gemindert würde oder gänzlich verloren ginge, nicht genüge, um einen Mangel des Pferdes bei Gefahrübergang bejahen zu können. Der Verkäufer eines Tieres hafte nämlich nicht für den Fortbestand des bei Gefahrübergang gegebenen und zugesicherten Gesundheitszustandes.
Ratsuchende finden hier, wie auch über die EUDequi-Unterseiten www.anwälte-pferderecht.de oder www.suche-anwalt-pferderecht.de , Rechtsanwälte mit dem Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkt Pferderecht, Pferdetierärzte und hippologische Sachverständige. Die Suche erfasst Deutschland und rudimentär die angrenzenden Länder.