Die Fachvereinigung für Pferderecht EUDequi hat sich zur Aufgabe gemacht, das Spezialgebiet Pferderecht zu fördern und weiter zu entwickeln. Hierfür wurde vorrangig die Pferderechtsdatenbank und die Zertifizierung für Pferderechtsanwälte entwickelt, die interdisziplinäre Brücke zu den Bereichen Pferdemedizin und hippologisch gutachterliche Tätigkeit geschlagen sowie die wohl umfassendste Datenbank für die Suche nach Pferderechtsanwälten, Pferdetierärzten und hippologischen Gutachtern / Sachverständigen online gestellt. Ab Mitte 2022 hat die EUDequi nun auch die Trägerschaft des Deutschen Schiedsgerichts für Pferderecht übernommen, das sich als einziges Schiedsgericht auf Streitigkeiten rund um das Thema Pferd spezialisiert hat.
Die EUDequiwurde Anfang 2015 als EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung) von Dipl. Wirtschaftsjurist Jost Appel, Dr. agr. Theo Schneider und Dr. med. vet. Frans Arts (NL) gegründet. Als erste und einzige in Deutschland eingetragene Fachvereinigung für Pferderecht hat sich die EUDequizur Aufgabe gemacht, den Fachschwerpunkt Pferderecht in Deutschland zu fördern und interdisziplinär mit den Bereichen Pferdemedizin und hippologisch gutachterlicher Tätigkeit zu verbinden und weiter zu entwickeln.
Vollmitglieder, wie auch assoziierte Mitglieder, verfügen auf Grund ihres Tätigkeits- oder Interessenschwerpunktes über ein spezielles Wissen und bieten damit ein umfassendes hippologisches Leistungsspektrum rund um das Thema Pferderecht.
Die Auflistung der assoziierten Mitglieder wird fortlaufend aktualisiert.
Urte Appel
Rechtsanwältin Urte Appel
Spezialanwältin für Pferderecht öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Pferde (einschl. Sportpferde, Zucht, Haltung, Bewertung), Zertifizierte Beraterin für Pferderecht (EUDequi)
RAin Urte Appel Lahnstr. 42 D – 35606 Solms Tel. 0049 6442 240600 Mobil 0049 177 2422923
Dr. vet. med. Guido Stadtbäumer Sachverständiger für Pferde
Fachtierarzt für Pferde Mitglied des Vorstands der Gesellschaft für Pferdemedizin (1995-2009) Mitglied – AAEP (American Association of Equine Practitioners) Mitglied – BPT (Bundesverband Praktizierender Tierärzte) Auktionstierarzt in Oldenburg (Oldenburger Pferdezuchtverband e.V.) Mitglied Prüfungsausschuss staatl. anerkannte Hufbeschlagsschmiede
Dr. Guido Stadtbäumer Haus-Kleve-Weg 18 D – 48155 Münster Tel. 0049 172 5310559
Anwalt für Pferderecht, Zertifizierter Berater für Pferderecht (EUDequi) Fachanwalt f. Arbeitsrecht Fachanwalt f. Sozialrecht Lehrbeauftragter der Berufsakademie Bautzen
RA Herbert Winter Auenstraße 10 D – 01917 Kamenz Tel. 0049 3578 78 30 0
Die EUDequi bietet selbst keine Rechtsberatung an und wird nicht rechtsberatend und rechtvertretend für Mandanten tätig.
Die Vereinigung hat nicht den Zweck, Gewinne für sich selbst zu erwirtschaften, sondern ausschließlich die wirtschaftliche Tätigkeit aller Mitglieder zu fördern.
Pferderechtsdatenbank
Auch wenn im geltenden deutschen Recht in erster Linie generelle Normen, also Gesetze und Verordnungen, als Rechtsquelle heranzuziehen sind, wird im Pferderecht heute zu einem wesentlichen Teil auf die von der Rechtsprechung entwickelten Fallrechtsgrundsätze zurückgegriffen bzw. verwiesen. Ein schneller Zugriff auf die „passende“ Rechtsprechung unterstützt hier die zeitnahe Rechtsberatung als auch die argumentativ starke und erfolgreiche Vertretung vor Gericht.
Die Pferderechtsdatenbank derEUDequi ist eine auf das Pferderecht spezialisierte Datenbank mit zurzeit über 8.000 Urteilszuweisungen (Stand Mai. 2022). Aktuelle Urteile sowie von Mitgliedern zur Verfügung gestellte Entscheidungen werden fortwährend eingepflegt. Eingearbeitet werden derzeit weitere Urteile aus dem EUDequi-Archiv. Dadurch ist ein ständiges Wachstum sowie der aktuelle Rechtsprechungsstand der EUDequi-Pferderechtsdatenbankgewährleistet.
Vom Aufbau unterscheidet sich die Pferderechtsdatenbank der EUDequi von herkömmlichen Datenbanken, da sie nicht nur über eine Stichwortsuche zu bedienen ist, sondern sich auch zusätzlich als Baumdiagramm bzw. Datenbaum darstellt. Dies ermöglicht es, einen Sachverhalt schneller und exakter der passenden Rechtsprechung zuzuordnen.
Die Pferderechtsdatenbank steht nur Mitgliedern zur Verfügung.
Um einen ersten Überblick über die Inhalte des Baumdiagramms/Datenbaums zu bekommen, finden Sie nachfolgend als bessere Orientierung auch das Baumdiagramm nur mit Überschriften ohne Urteile hinterlegt. Es empfiehlt sich, vor der ersten Nutzung der Datenbank, die Datenbaumübersicht anzuschauen, um nachfolgend schneller in der Datenbank die passenden Urteile finden zu können.
Zertifizierte/r Berater/-in für Pferderecht (EUDequi)
Auch in Zukunft wird die Nachfrage weiter nach spezialisierter Rechtsberatung steigen. Ratsuchende wollen in der schnelllebigen Zeit mit einem Blick erkennen, ob ein/e Rechtsanwalt/-ältin über das erwartete Spezialwissen verfügt. Im Nichtfachanwaltsbereich ist ein Zertifikat, welches ein Spezialwissen attestiert, hier sicherlich die erste Wahl.
Das EUDequi Zertifikat „Zertifizierte/r Berater/in für Pferderecht (Eudequi)“ wird an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen verliehen, die über besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Pferderecht verfügen. Der von der EUDequi gesetzte Qualitätsstandard orientiert sich dabei auch interdisziplinär auf die Bereiche Pferdemedizin und gutachterliche Tätigkeit.
Ein jährlich zu erbringender und von der EUDequi anerkannter Fortbildungsnachweis dient der fachlichen Weiterbildung und dokumentiert einen aktuellen Wissenstand vorrangig in der Rechtsprechung, als auch in den interdisziplinären Bereichen Pferdemedizin und hippologisch gutachterliche Tätigkeit.
Das nach abgeschlossener Zertifizierung überlassene Zertifizierungslogo der EUDequi lässt Ratsuchende die Fachkompetenz sichtbar und schnell erkennen und stellt damit das wesentlichste Marketingwerkzeug zur Außendarstellung des Anwalts im Pferderecht dar.
Zum Jahresende 2020 wurden die ersten Zerifizierungen verliehen.
Die Fortbildung rund um das Thema Pferderecht ist ein wesentliches Aufgabengebiet der EUDequi. Als Ansprechpartner für die Fortbildung auf dem Gebiet des Pferderechts, sowie übergreifend der interdisziplinären Pferdemedizin und der hippologisch gutachterlichen Tätigkeit, bietet die EUDequi Präsenzseminare und Onlinefortbildungen für Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Tierärzte und hippologische Gutachter an.
Auf Grund der Corona–Krise können die kommenden Fortbildungsangebote auf Weiteres nur online durchgeführt und anstelle von Präsenzvorträgen vorerst nur Fachskripte angeboten werden. Ergänzt wird hier jeweils das Fachskript durch die passende Rechtsprechung und einer abschließenden Multiple-Choise-Prüfung. Die jeweils gebuchten Fortbildungen werden nach Zahlungseingang auf unserer Fortbildungsplattform für den Teilnehmer freigeschaltet. Der Teilnehmer kann zeitunabhängig die Fortbildung für sich vornehmen und erhält nach Abschluß der Fortbildung seinen Fortbildungsnachweis.
Januar 2021 starten wir, neben den fünf Fortbildungsmodulen zur Erlangung der Zertifizierung, wieder mit neuen Fortbildungsangeboten. Der Schwerpunkt liegt dabei dann interdisziplinär im Bereich der Pferdemedizin. Wir erachten es für essentiell, dass ein fundiertes Grundwissen in der Pferdemedizin bei Rechtsanwälten, die im Pferderecht tätig sind, vorhanden sein sollte.
Eine assoziierte Mitgliedschaft steht insbesondere Rechtsanwälten, Unternehmensjuristen, Tierärzten und hippologischen Sachverständigen offen.
Laut Gründungsvertrag haben assoziierte Mitglieder kein Stimmrecht, werden nicht in das Handelsregister eingetragen und haften nicht im Innenverhältnis wie auch Außenverhältnis.
Die Kündigung der assoziierten Mitgliedschaft kann schriftlich gegenüber der EUDequi mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende erklärt werden.
Vorteile einer assoziierten Mitgliedschaft
– was bietet der Beitritt?
Zugang zur EUDequi Rechtsdatenbank
Erhalt aller Urteile, die neu in die Rechtsdatenbank aufgenommen werden.
Newsletter zum Thema Pferderecht, Pferdemedizin und gutachterlicher Tätigkeit für die eigene Website.
Erhalt von Rechtsbeiträgen zur Verwendung für die eigene Website.
Verwendung des Logos „EUDequi Fachvereinigung für Pferderecht“
20% Nachlass auf die Fortbildungsseminare der EUDequi
Partizipieren an der Öffentlichkeitsarbeit der EUDequi
Erweiterte Präsentationsmöglichkeit der Kanzlei, der Tierarztpraxis oder des hippologischen Sachverständigenbüros auf den EUDequi-Unterseiten www.anwälte-pferderecht.de und www.suche-anwalt-pferderecht.de
Begibt sich der Reiter seines Pferdes, welches von ihm im Absattelbereich versorgt wird, aus einem zunächst geschützten Bereich in die Schlagdistanz eines weiteren dort in Begleitung seines Reiters stehenden Pferdes und tritt dieses sodann nach hinten mit für den Geschädigten tödlichen Folgen aus, so rechtfertigt die Unterschreitung des jedem Reiter bekannten und einzuhaltenden Sicherheitsabstandes die Begründung eines mit 50% zu bewertenden Mitverschuldens, so das OLG Hamm am 16.11.2018
dass sowohl beim Passieren als auch beim Begegnen eines Reiters ein Fahrzeug – abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls – einen Seitenabstand von wenigstens 1,50 m bis etwa 2,00 m einhalten sollte.
Nach § 1 BBodSchG ist Zweck dieses Gesetzes, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Im Einzelnen sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden / Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Dass jedoch
Im vorliegenden Fall war eine erfahrene Reiterin mit einem Pferd, für das sie eine Reitbeteiligung hatte, auf einem Ausritt im Wald verunglückt. Das Pferd hatte aus nicht
Zwei Hunde, zwei Frauchen, ein gebrochenes Schienbein – das macht einen Sachverhalt, den sich auch ein Prüfungsamt so ausdenken könnte. Das LG Köln hat sich mit der im Examen beliebten Tierhalterhaftung befasst.
Hat der Verkäufer eines Pferdes verschwiegen, dass das Tier im Bereich der Beugesehne eines Vorderbeins eine Operation hatte, kann der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Durch die Vor-Operation ist die Tauglichkeit des Pferdes als Freizeitpferd vermindert, was einen Sachmangel gemäß § 434 BGB darstellt, so das OLG Köln.
Pressemitteilung 7/24 vom 28.06.2024 Landgericht München I Pressestelle in Zivilsachen
Sommerekzem oder „Ein Pony, das keiner haben wollte“
Die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I hat die Klage der Käuferin einer Ponystute auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Erstattung der Unterstellungskostengegen die Verkäuferin abgewiesen (Az.: 2 O 8062/22). Das Oberlandesgericht München hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt.
Im Mai 2021 hatte die spätere Erwerberin des 11 Jahre alten Ponys dieses
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin ihren Jährlingshengste zur Aufzucht und Versorgung in den vom Beklagten betriebenen Pferdepensionsstall eingestellt. Der Jährlingshengst wurde dort entsprechend der Vereinbarung altersgemäß mit drei anderen Pferden in der Gruppe untergebracht. Die Pferde wurden morgens und abends mit Kraftfutter gefüttert und hatten in den Zwischenzeiten Heu und Einstreu zum Fressen zur Verfügung.
Im vorliegenden Fall war es innerhalb der Gruppenhaltung von drei Pferden zu einer Schlagverletzung an eines der drei Pferde gekommen. Die Halterin des
Im vorliegenden hatte das Veterinäramt bei einer Kontrolle einer Pferdehaltung Mängel festgestellt. Insbesondere hätten sich nach Aussage des Veterinäramtes die
Im vorliegenden Fall war ein PKW auf einem nur für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Weg ca. 10-15 Meter vor einem von einem Menschen geführten Pferd
Das Landgericht Gießen urteilte am 23.07.2015 (Az: 5 O 400-13),
dass die Drittbezogenheit eines Vertrages zur Untersuchung des Gesundheitszustandes eines Pferdes durch einen Tierarzt nicht schon
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise – vorliegend der Jagdveranstalter und -leiter – für ausreichend halten darf, um
1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht 2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns
OLG Frankfurt am Main vom 25.01.2018
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin (Pferdehalterin) drei Pferde in die Pension der Beklagten gegeben. Für eines der Pferde vereinbarten die Parteien, dass
Heute zum Thema: Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden
Anwendung von § 24 UstG bei der Veredelung von Reitpferden
(FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 16.11.2022 – Revision eingelegt beim BFH)
Entsprechend § 24 UStG dürfen pauschalierende Landwirte die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer einnehmen. Sie müssen diese nicht an das Finanzamt abführen, sondern dürfen diese behalten. Im Gegenzug müssen diese Betriebe die Umsatzsteuer selbst tragen, die sie beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen.
Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd?
Ist ein altes Rennpferd „mangelhaft“? Kann man von einem Kaufvertrag über ein solches Pferd zurücktreten? Es kommt, wie immer in der Juristerei, auf den Einzelfall an. Über einen solchen hat jetzt der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden:
Eine Frau aus dem Ammerland hatte in der Nähe von Leer das Pferd
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin für den Wiedereinstig sowie für den Einstieg ihrer Tochter in den Reitsport eine Trakehnerstute erworben, die von der Beklagten wie folgt beworben wurde.
„Unkomplizierte Trakehnerprämienstute zum Losreiten! Sehr leichtrittige 8-jährige Trakehnerprämienstute, im Hauptstutbuch eingetragen mit 54 Punkten, Stutenleistungsprüfung 7,5 (Schritt 8,5; Springen 8,0). Mit feinsten Hilfen auch von Kindern problemlos zu reiten. Bei einem Stockmaß von 1,61 m ideales Junioren/Umsteigerpferd. Sehr sitzbequem …“
Bei den zwei Besichtigungsterminen hatte die Klägerin das Pferd zweimal Probe geritten und
Im vorliegenden Fall hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen darüber zu entscheiden, ob eine Tierhalterin für den Sturz einer 17-Jährigen von ihrem Pferd einzustehen hat, an dem die 17-Jährige
Im vorliegenden Fall hatte die Käuferin einen Maßsattel erworben. Diesen hatte sie, nachdem sie einen Vorführsattel, den ein Verkaufsvertreter ihr zur Probe
Haftet ein Pensionsstallbesitzer für ein an Weidemyopathie verstorbenen Pferd?
Im vorliegenden Fall hatte die Eigentümerin zweier Jährlinge diese am 14.08.2018 in den Pensionspferdestall des Beklagten gegeben. Im Pensionspreis enthalten waren Stroh, Heu, Fütterungen (morgens/abends) sowie Weidegang. Nachdem einer der Jährlinge
Im vorliegenden Fall war es zu einem Kutschenunfall während einer Schauveranstaltung gekommen. Für die Veranstaltung war ein Schaubild geplant, bei dem
Im vorliegenden Fall war eine Reitschülerin (Klägerin) in Ihrer zweiten Reitstunde vom Pferd gestürzt. Zu dem Unfall kam es, da sich das Pferd, welches nicht durch Führstrick oder Longe Kontakt zum Reitlehrer hatte, auf Grund von Laubrascheln erschrak und unkontrolliert Sprünge machte.
Pressemitteilung des LG Koblenz: Urteil vom 14.10.2022, Az. 9 O 140/21 (nicht rechtskräftig)
Pferd schubst Radlerin
Muss eine Pferdehalterin einer Radfahrerin ein Schmerzensgeld zahlen, wenn diese von dem Tier
vom Rad geschubst wird und sich dabei verletzt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu
entscheiden. Der Sachverhalt
Ein Pferdetritt kann schlimme Folgen haben, für die die Tierhalterin einstehen muss. Das Landgericht Köln entschied nun, dass die Klägerin Schmerzensgeld und Schadensersatz erhält, nachdem sie von einem Pferd
Verfahrensgang vorher: LG Bielefeld, Urteil vom 06.08.2021
„Das Gericht hatte in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 06.08.2021 verkündete Urteil des LG Bielefeld durch Beschluss zurückzuweisen. Die Berufung wurde daraufhin zurückgenommen“
Im vorliegenden Fall wollte die Klägerin (eine erfahrene Reiterin) schon bevor die Beklagte (die Reitlehrerin der Klägerin und Besitzerin des besagten Pferdes und weiterer Pferde) zugegen war auf das Pferd
Im vorliegenden Fall begehrte die Käuferin eines Pferdes nach dem Kauf vom Tierarzt, bei dem sich das Pferd vor dem Kauf in Behandlung befand, Einsicht in die Behandlungsunterlagen und Röntgenaufnahmen aus der Zeit vor dem Erwerb des Pferdes.
Im vorliegenden Fall war der vierjährige Geschädigte von einer im Eigentum des beklagten Pferdehalters stehenden elf Jahre alten Pinto-Stute abgeworfen worden, wobei er durch einen Tritt des Pferdes schwer verletzt wurde
Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Anbieten von Ponyreiten gegen Entgelt im Rahmen von Kindergeburtstagen und anderen Veranstaltungen erfüllt die Voraussetzungen dieses erlaubnispflichtigen Tatbestandes, so das VG Arnsberg (Az: 8 K 8265-17).
Das Gericht führte dazu weiter aus,
dass
die Erlaubnis danach nur erteilt werden darf, wenn -unter weiteren Voraussetzungen – die für Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit habe.
Von der Zuverlässigkeit der für die Tätigkeit verantwortlichen Person sei auszugehen, wenn diese die Gewähr dafür biete, dass sie die Tätigkeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ausüben wird. Dabei sei entsprechend dem Zweck des Tierschutzgesetzes, das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schütze, insbesondere zu berücksichtigen, ob bei der Haltung oder Betreuung von Tieren Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen zur Last gelegt würden. Der Begriff der Zuverlässigkeit sei tierschutzrechtlich nicht definiert. In Anknüpfung an den in § 35 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) definierten Zuverlässigkeitsbegriff ist tierschutzrechtlich unzuverlässig danach, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er seine Tätigkeit zukünftig ordnungsgemäß betreibt, d. h., im Einklang mit dem geltenden Recht ausübt und insbesondere die Vorschriften des Tierschutzgesetzes ausreichend beachtet. Bei Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften kann dies angenommen werden, wenn diese schwerwiegend oder wiederholt begangen werden.
Zur Info:
§ 35 Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
(1) 1Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. 2Die Untersagung kann auch auf die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragte Person sowie auf einzelne andere oder auf alle Gewerbe erstreckt werden, soweit die festgestellten Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Gewerbetreibende auch für diese Tätigkeiten oder Gewerbe unzuverlässig ist. 3Das Untersagungsverfahren kann fortgesetzt werden, auch wenn der Betrieb des Gewerbes während des Verfahrens aufgegeben wird. Bildquelle: Pixabay
Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier: zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs (hier Auktion) aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet,
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau versucht, der Tochter des verklagten Pferdehalters beim Verladen eines Pferdes in den frühen Morgenstunden (es war noch dunkel) zu helfen und
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte im vorliegendem Fall, dass die Wegnahme des streitgegenständlichen Pferdes auf der Rechtsgrundlage des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG rechtmäßig erfolgt sei, da das Pferd nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes mangels
Die Beklagte ist Halterin einer seinerzeit dreijährigen Stute. Sie hatte das Pferd in einem Stall untergebracht, in dem auch ein Tier der Geschädigten stand. Die Klägerin – eine Krankenversicherung – trug im Prozess vor, die
Eine Erklärung des Eigentümers eines Pferdes, durch die er bereits in einem Zeitpunkt, in dem noch eine konservative Kolikbehandlung möglich und vorgesehen ist, einer künftig notwendig werdenden Operation zustimmt und sie beauftragt, verstößt nicht gegen § 307 Abs. 2 BGB. Eine Inhaltskontrolle scheidet aus, weil die Erklärung bestimmt, welche Hauptleistung in welchem Fall zu erbringen ist, so das OLG Köln am 05.09.2018 (Az: 5 U 26-18).
Weiter führte das Gericht aus, dass die Vorschrift des § 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB, die für die Humanmedizin eine mündliche Aufklärung vorschreibt, bei der Behandlung von Tieren weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar sei, da es nicht um die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts ginge und der Tierarzt nur eine Aufklärung im Großen und Ganzen und braucht kein medizinisches Wissen zu vermitteln schulde.
Zur Info:
AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
§ 307 BGB ist die zentrale Vorschrift der Inhaltskontrolle von AGB´s. Hier wird bestimmt, dass Klauseln in AGB unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessenen Benachteiligung ist gem. § 307 II BGB im Zweifel dann anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder wenn wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird.
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin vom Beklagten eine Stute als Hobbyreitpferd erworben, deren Abstammung laut Verkäufer „Alt Oldenburger“ sein sollte. Wie sich nach dem Verkauf dann herausstellte, handelte es sich nicht um eine
Für die Bemessung des Schadens / Wiederbeschaffungswert bei
Verlust einer Sache (hier Pferd) kommt es auf deren objektive
Eigenschaften, so der BGH am 9.11.2021
Im vorliegenden Fall nahm die Klägerin als Eigentümerin des Pferdes den Beklagten als behandelnden Tierarzt nach
Im vorliegenden Fall erging ein Strafbefehl gegen einen Reiter, der seinem Dressurpferd durch Anwendung der „Rollkur“ während der Europameisterschaft erhebliche und auch länger anhaltende Schmerzen und Leiden billigend in Kauf nehmend zugefügt haben soll (§ 17 Nr. 2b TierSchG)
Das Amtsgericht Aachen sprach den Reiter frei, weil
Der Bau einer Pferdepension im Außenbereich ist unzulässig, so das VG Minden vom 13.12. 2021. Nach Angaben des VG Minden hat damit die Klage einer Umweltschutzververeinigung gegen die Baugenehmigung der Stadt Bielefeld aufschiebende Wirkung. Der Betreiber darf laut der Eilentscheidung vorerst nicht weiterbauen.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
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Das Gericht befand in seinem Beschluss, dass es im vorliegendem Fall auf die wesentliche Frage ankomme, ob es sich bei dem geplanten Betrieb um
Im vorliegendem Fall hatte das LG Heilbronn darüber zu urteilen, ob ein Rücktrittsrecht für den Fall besteht, wenn sich das gekaufte Pferd nach Übergabe als Steiger herausstellt.
Im vorliegenden Fall erwarb die Klägerin das streitgegenständliche Pferd mit der Vereinbarung, dass es sich um ein braves Amateurpferd
Kaufpreis für den Hengst Kaiser Milton muss gezahlt werden
Der Käufer, der den im Oktober 2017 als Körsieger prämierten Hengst Kaiser Milton auf einer Auktion gekauft hat, muss den Kaufpreis für das Pferd bezahlen. Das hat der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts gestern entschieden.
Zum Sachverhalt: Im Oktober 2017 veranstaltete der Trakehner Zuchtverband e. V. eine Körung, bei der
Kein „weiteres“ Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat mit Urteil vom 19. Oktober 2021 die Schmerzensgeldklage einer Frau aus Nordhorn gegen den Eigentümer eines Reitpferdes zurückgewiesen.
Röntgenologische Veränderungen in Form eines zu kleinen hinteren Hufwinkels und geringfügiger Sklerosierungen begründen isoliert betrachtet, also ohne zugleich klinische Erscheinungen, nicht einmal dann
Das OVG Schleswig-Holstein urteilte zur Fristsetzung der Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel am 05.06.2019 ,
dass
eine Fristsetzung zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel entbehrlich ist, wenn der Tierhalter tatsächlich nicht willens oder in der Lage ist, zeitnah für eine tierschutzgerechte Unterbringung bei sich oder bei Dritten zu sorgen.
Zur Info:
https://dejure.org/gesetze/TierSchG/16a.html
Im vorliegenden Fall (OLG Oldenburg 2018) hatte eine Reiterin aus New York im Alter von 58 Jahren begonnen, Reitunterricht zu nehmen. Sie suchte ein umgängliches und leichtrittiges sowie lektionssicheres Lehrpferd, das für sie mit ihren geringen Erfahrungen geeignet sein sollte. Der Beklagte aus dem Landkreis Emsland stellte ihr das Pferd
Nach Übergabe festgestellte Vernarbungen im Maulwinkel eines Pferdes berechtigen allein nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrags
Vernarbungen im Bereich der Maulwinkel sprechen für sich allein nicht für eine chronische Erkrankung. Der Befund kann vielmehr jederzeit aufgrund reiterlicher Einwirkung eintreten und lässt damit keinen Rückschluss auf eine Erkrankung bei Gefahrübergang zu. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb mit heute veröffentlichter Entscheidung einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Turnierpferd verneint.
Das OLG Hamm urteilte am 11.12.1998 , dass durch den vor einer Schleppjagd vom Veranstalter erteilten Hinweis, die Teilnahme erfolge für alle Reiter „auf eigene Gefahr“, Ansprüche eines Reiters gegen einen Pferdehalter nach § 833 BGB nicht ausgeschlossen seien.
Schadensersatzansprüche wegen bei einem Reitunfall erlittener Körperverletzungen scheiden aus so das Gericht, wenn der Verletzte bei einer Schleppjagd wesentliche Kernregeln, die von jedem Reiter zur Vermeidung von Irritationen der Pferde und dadurch bedingten Verletzungsrisiken unbedingt eingehalten werden müssten, verletzt, und durch dieses reiterliche Fehlverhalten das Ausschlagen eines Pferdes verursacht bzw. provoziert wird.
(hier: Unterschreitung des Sicherheitsabstandes von einer Pferdelänge bzw. des Zwischenraums zu anderen Pferden beim Heranreiten an ein Hindernis).
Im vorliegenden Fall wandte sich der Veranstalter von drei Schleppjagden gegen eine tierseuchenrechtliche Anordnung der zuständigen veterinärmedizinischen Aufsichtsbehörde.
Eine unter Pferdesportlern übliche Hilfeleistung begründet nicht die Annahme einer „Wie-Beschäftigung“, so das SG Kassel am 21.02.2017
Zum Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall war der Kläger Halter eines Pferdes, welches seine Tochter am Unfalltag führte. Zur selben Zeit unternahm die Geschädigte während ihrer Freizeit gemeinsam mit einer Freundin einen privaten Reitausflug. Unterwegs trafen die beiden auf vorgenannte Tochter des Klägers, welche zugleich die Nichte der Begleiterin der Geschädigten ist, mit dem Pferd des Klägers. Dieses musste geführt werden, weil es wegen eines, was sich indes erst später herausstellte, in den Huf eingetretenen Nagels lahmte. Die Geschädigte, welche von Beruf Amtsveterinärin in Diensten eines Landkreises ist, stieg daraufhin
Pferden ist täglich eine mindestens dreistündige Auslaufmöglichkeit im Freien anzubieten und Heu oder anderes rohfaserreiches Futter so vorzulegen, dass Pausen ohne solches vier Stunden nicht überschreiten, so das VG Regensburg
VG Regensburg am 22.01.2019 Az.: RN 4 K 17.306
Das Gericht führte dazu weiter aus,
dass,
welche Anforderungen an eine artgemäße Bewegungsmöglichkeit für Pferde zu stellen sind
Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im ertragsteuerlichen Sinne erfordert eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, so der BFH am 08.05.2019 (Az: VI R 8-17)
AG München, Pressemitteilung vom 16.07.2021 zum Beschluss Az.: 241 C 9143/21 vom 04.06.2021
Das Amtsgericht München wies durch Beschluss vom 04.06.2021 den Antrag einer Münchner Reitlehrerin zurück, im Eilverfahren die Betreiberin einer Münchner Pferdepension dazu zu verpflichten, ihren beiden Ponys wieder Zugang zur Weide zu eröffnen.
Die Antragstellerin hatte mit Pferdeeinstellungsvertrag vom September 2019 für ihre beiden Ponys einen Platz im Offenstall bei täglicher Fütterung und
Viele Kinder lieben das Ponyreiten. So harmlos dieses Vergnügen auf den ersten Blick scheint, kann es doch auch immer zu Unfällen kommen. So auch in einem vom 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschiedenen Fall.
Ein achtjähriges Mädchen aus Osnabrück hatte mit zwei anderen Kindern an einer Pony-Reitstunde in einer Reithalle
Das Brandenburgische OLG hat am 16.02.21 entschieden, dass ein Pferdepensionsbetreiber für die Folgen einer fehlerhaften Eingliederung eines Pferdes in eine bestehende Gruppe zu haften hat.
Im vorliegenden Fall schlossen die Pferdepensionsbetreiberin und der Halter eines 1,5 jährigen Junghengstes einen Pferdeeinstellvertrag ab. Inhalt des Vertrags war
Der BGH urteilte am 27.05.2020 dass „Rittigkeitsprobleme“ durch von einem Reitpferd gezeigte Widersetzlichkeiten auch bei Vorliegen eines nicht mit Krankheitssymptomen verbundenen Kissing-Spines-Befundes -in Ermangelung einer anderslautenden Beschaffenheitsvereinbarung oder eines besonderen Vertragszwecks-kein Sachmangel darstellt.
Was war passiert:
Die Käuferin erwarb als Verbraucherin am 5. Oktober 2013 von der Verkäuferin, die Pferdeauktionen ausrichtet, auf der „79. Herbst-Elite-Auktion“ den
Das AG Eschweiler hat am 19. Januar 2021 entschieden, dass eine nicht erbrachte vertragliche Vereinbarung eine fristlose Kündigung des Pferdeeinstellvertrages nicht begründet.
Urteil vom 28.01.2019 AZ. 2 U 98 -18 (hier zu flacher Hufwinkel)
Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet, urteilte das OLG Hamm, dass auch dann noch nicht die Annahme eines Sachmangels vorliege, wenn damit das Risiko einer späteren Entwicklung klinischer Symptome verbunden sei. Von einem Sachmangel sei vielmehr erst dann auszugehen, wenn dieses Risiko deutlich über die für ein Lebewesen typischen Entwicklungsunsicherheiten hinausgeht, so das Gericht.
Der BGH hatte am 10.05.2016 (Az: VI ZR 247-15) zu entscheiden, ob eine Schadensersatzpflicht eines Tierarztes bei Unterlassens gebotener grundlegender Untersuchungen gegeben ist.
Im vorliegenden Fall hatte die Eigentümerin eines Hengstes ihren Hengst dem beklagten Tierarzt zur Behandlung vorgestellt, nachdem sie an der Innenseite des rechten hinteren Beines eine Verletzung
Das OLG Frankfurt hat am 16.10.2019 entschieden, dass ein grober Befunderhebungsfehler eines Tierarztes dann vorliege, wenn dieser es bei Symptomen einer Kolik unterlasse, eine rektale Untersuchung durchzuführen sowie
Der Bundesgerichtshof hatte zu den den Verkehrssicherungspflichten eines Reitturnierveranstalters zu urteilen. (Urteil vom 19.01.2021 Az: VI ZR 194/189)
Was war passiert:
Ein Reitverein veranstaltete auf seinem Vereinsgelände ein Reitturnier, das ohne Zugangsbeschränkung und Eintrittsgeld von Zuschauern besucht werden konnte. Für das Abstellen von Pferdetransportern stellte er den Turnierteilnehmern verschiedene Wiesen zur Verfügung. Eine dieser Wiesen grenzte an einen Weg, der während der Turnierveranstaltung befahren und
Der Kläger fuhr mit seiner Kutsche einen Feldweg. Ca. 50 m neben dem Feldweg auf einer Kuppe tauchte plötzlich ein Hund auf, welcher aber abrupt stehen blieb, als er die Pferdekutsche sah. Durch die Schreckreaktion der Pferde auf dieses „Ereignis“ stürzte der Kläger und verklagte den Hundehalter auf Schadensersatz.
Ratsuchende finden hier, wie auch über die EUDequi-Unterseiten www.anwälte-pferderecht.de oder www.suche-anwalt-pferderecht.de , Rechtsanwälte mit dem Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkt Pferderecht, Pferdetierärzte und hippologische Sachverständige. Die Suche erfasst Deutschland und rudimentär die angrenzenden Länder.