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Tierarzt muss nach Tod eines Pferdes 250.000 Euro zahlen

Nach dem Tod eines wertvollen Sportpferdes muss ein Tierarzt 250.000 Euro an die Halterin des Tieres zahlen. Das hat das Oberlandesgericht München am 09.01.2020 entschieden (Az: 1 U 3011-19) und damit ein Urteil des Landgerichts München II bestätigt. Ursprünglich hatte die Besitzerin des Pferdes im ersten Verfahren 1,75 Millionen Euro gefordert. Das LG war aber davon ausgegangen, dass sich der Wert des Tieres deutlich gemindert hatte (Az: 9 O 2194-12). Gegen das Urteil hatte sich der beklagte Tierarzt gewehrt, die Halterin dagegen hatte keine Berufung eingelegt.

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