
Ihr Anwalt für Pferderecht informiert zur Kennzeichnungspflicht von Tieren, die bis zu ihrem Lebensende auf einem Tierschutzhof/Gnadenhof verbleiben sollen.
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat am 28. September 2020 (Az: 5 L 708/20) entschieden, dass die Betreiberin eines Tierschutzhofs bis auf Weiteres ihren Ziegen und Schafen keine Ohrmarken anbringen muss.