Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Risiko und Haftung bei der Vergesellschaftung von Pferden
LG Köln vom 25.03.2026
Wenn Pferde ihre Rangordnung während der Kennenlernphase klären, kommt es häufig zu Verletzungen. Wer für die Tierarztkosten aufkommt, hatte das LG Köln zu entscheiden.
Im vorliegenden Fall sollte die Stute der Klägerin nach dem Einzug in den neuen Stall mit zwei anderen Stuten vergesellschaftet werden. Hierfür wurde die „neue“ Stute erst einmal mit einer der beiden anderen Stuten auf die Weide gebracht. Nachdem dies unproblematisch verlief, wurde die dritte Stute (Stute der Beklagten) dazu gelassen. Die dritte Stute zeigte aber schon nach kurzer Zeit gegenüber der Stute der Klägerin „Stutenbissigkeit“. Diese Klärung der Rangordnung durch körperliche Attacken führte in der Folge zu einer schweren Verletzung der Klägerinnenstute. Der Vorfall selbst war unstreitig, da die Halterinnen der drei Stuten anwesend waren und die Vergesellschaftung vom Zaun aus beobachteten.
Die Kosten des notwendigen mehrwöchigen Klinikaufenthalts verlangte nun die Halterin der verletzten Stute von der Halterin der schadensverursachenden Stute und verklagte diese vor dem LG Köln.
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