Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema Verkehrssicherungspflichten und Haftung des Betreibers eines Offenstalls
Der Betreiber eines Offenstalls haftet, wenn Pferde im spielerischen Kräftemessen Teile des Stalls beschädigen und sich dabei an hervorstehenden Teilen verletzen. Das hat das Landgericht (LG) Koblenz Nov. 2025 entschieden
Geklagt hatte die Eigentümerin von „Manolo“. Die Frau hatte das 2020 geborene männliche Fohlen bei
