Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Begründet eine physiologische Normabweichung einen Sachmangel ?
OLG Hamm
Urteil vom 28.01.2019 AZ. 2 U 98 -18 (hier zu flacher Hufwinkel)
Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet, urteilte das OLG Hamm, dass auch dann noch nicht die Annahme eines Sachmangels vorliege, wenn damit das Risiko einer späteren Entwicklung klinischer Symptome verbunden sei. Von einem Sachmangel sei vielmehr erst dann auszugehen, wenn dieses Risiko deutlich über die für ein Lebewesen typischen Entwicklungsunsicherheiten hinausgeht, so das Gericht.