Pressemitteilung 7/24 vom 28.06.2024 Landgericht München I Pressestelle in Zivilsachen
Sommerekzem oder „Ein Pony, das keiner haben wollte“
Die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I hat die Klage der Käuferin einer Ponystute auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Erstattung der Unterstellungskostengegen die Verkäuferin abgewiesen (Az.: 2 O 8062/22). Das Oberlandesgericht München hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt.
Im Mai 2021 hatte die spätere Erwerberin des 11 Jahre alten Ponys dieses
Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd?
Ist ein altes Rennpferd „mangelhaft“? Kann man von einem Kaufvertrag über ein solches Pferd zurücktreten? Es kommt, wie immer in der Juristerei, auf den Einzelfall an. Über einen solchen hat jetzt der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden:
Eine Frau aus dem Ammerland hatte in der Nähe von Leer das Pferd
Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier: zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs (hier Auktion) aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet,
Im vorliegendem Fall hatte das LG Heilbronn darüber zu urteilen, ob ein Rücktrittsrecht für den Fall besteht, wenn sich das gekaufte Pferd nach Übergabe als Steiger herausstellt.
Im vorliegenden Fall erwarb die Klägerin das streitgegenständliche Pferd mit der Vereinbarung, dass es sich um ein braves Amateurpferd
Kaufpreis für den Hengst Kaiser Milton muss gezahlt werden
Der Käufer, der den im Oktober 2017 als Körsieger prämierten Hengst Kaiser Milton auf einer Auktion gekauft hat, muss den Kaufpreis für das Pferd bezahlen. Das hat der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts gestern entschieden.
Zum Sachverhalt: Im Oktober 2017 veranstaltete der Trakehner Zuchtverband e. V. eine Körung, bei der
Urteil vom 28.01.2019 AZ. 2 U 98 -18 (hier zu flacher Hufwinkel)
Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet, urteilte das OLG Hamm, dass auch dann noch nicht die Annahme eines Sachmangels vorliege, wenn damit das Risiko einer späteren Entwicklung klinischer Symptome verbunden sei. Von einem Sachmangel sei vielmehr erst dann auszugehen, wenn dieses Risiko deutlich über die für ein Lebewesen typischen Entwicklungsunsicherheiten hinausgeht, so das Gericht.