dass sowohl beim Passieren als auch beim Begegnen eines Reiters ein Fahrzeug – abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls – einen Seitenabstand von wenigstens 1,50 m bis etwa 2,00 m einhalten sollte.
Nach § 1 BBodSchG ist Zweck dieses Gesetzes, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Im Einzelnen sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden / Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Dass jedoch
Zwei Hunde, zwei Frauchen, ein gebrochenes Schienbein – das macht einen Sachverhalt, den sich auch ein Prüfungsamt so ausdenken könnte. Das LG Köln hat sich mit der im Examen beliebten Tierhalterhaftung befasst.
Hat der Verkäufer eines Pferdes verschwiegen, dass das Tier im Bereich der Beugesehne eines Vorderbeins eine Operation hatte, kann der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Durch die Vor-Operation ist die Tauglichkeit des Pferdes als Freizeitpferd vermindert, was einen Sachmangel gemäß § 434 BGB darstellt, so das OLG Köln.
Im vorliegenden Fall war ein PKW auf einem nur für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Weg ca. 10-15 Meter vor einem von einem Menschen geführten Pferd
Das Landgericht Gießen urteilte am 23.07.2015 (Az: 5 O 400-13),
dass die Drittbezogenheit eines Vertrages zur Untersuchung des Gesundheitszustandes eines Pferdes durch einen Tierarzt nicht schon
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise – vorliegend der Jagdveranstalter und -leiter – für ausreichend halten darf, um
1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht 2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns
OLG Frankfurt am Main vom 25.01.2018
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin (Pferdehalterin) drei Pferde in die Pension der Beklagten gegeben. Für eines der Pferde vereinbarten die Parteien, dass
Heute zum Thema: Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden
Anwendung von § 24 UstG bei der Veredelung von Reitpferden
(FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 16.11.2022 – Revision eingelegt beim BFH)
Entsprechend § 24 UStG dürfen pauschalierende Landwirte die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer einnehmen. Sie müssen diese nicht an das Finanzamt abführen, sondern dürfen diese behalten. Im Gegenzug müssen diese Betriebe die Umsatzsteuer selbst tragen, die sie beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen.
Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd?
Ist ein altes Rennpferd „mangelhaft“? Kann man von einem Kaufvertrag über ein solches Pferd zurücktreten? Es kommt, wie immer in der Juristerei, auf den Einzelfall an. Über einen solchen hat jetzt der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden:
Eine Frau aus dem Ammerland hatte in der Nähe von Leer das Pferd
Im vorliegenden Fall hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen darüber zu entscheiden, ob eine Tierhalterin für den Sturz einer 17-Jährigen von ihrem Pferd einzustehen hat, an dem die 17-Jährige
Im vorliegenden Fall hatte die Käuferin einen Maßsattel erworben. Diesen hatte sie, nachdem sie einen Vorführsattel, den ein Verkaufsvertreter ihr zur Probe
Haftet ein Pensionsstallbesitzer für ein an Weidemyopathie verstorbenen Pferd?
Im vorliegenden Fall hatte die Eigentümerin zweier Jährlinge diese am 14.08.2018 in den Pensionspferdestall des Beklagten gegeben. Im Pensionspreis enthalten waren Stroh, Heu, Fütterungen (morgens/abends) sowie Weidegang. Nachdem einer der Jährlinge
Im vorliegenden Fall war es zu einem Kutschenunfall während einer Schauveranstaltung gekommen. Für die Veranstaltung war ein Schaubild geplant, bei dem
Im vorliegenden Fall war eine Reitschülerin (Klägerin) in Ihrer zweiten Reitstunde vom Pferd gestürzt. Zu dem Unfall kam es, da sich das Pferd, welches nicht durch Führstrick oder Longe Kontakt zum Reitlehrer hatte, auf Grund von Laubrascheln erschrak und unkontrolliert Sprünge machte.
Pressemitteilung des LG Koblenz: Urteil vom 14.10.2022, Az. 9 O 140/21 (nicht rechtskräftig)
Pferd schubst Radlerin
Muss eine Pferdehalterin einer Radfahrerin ein Schmerzensgeld zahlen, wenn diese von dem Tier
vom Rad geschubst wird und sich dabei verletzt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu
entscheiden. Der Sachverhalt
Ein Pferdetritt kann schlimme Folgen haben, für die die Tierhalterin einstehen muss. Das Landgericht Köln entschied nun, dass die Klägerin Schmerzensgeld und Schadensersatz erhält, nachdem sie von einem Pferd
Verfahrensgang vorher: LG Bielefeld, Urteil vom 06.08.2021
„Das Gericht hatte in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 06.08.2021 verkündete Urteil des LG Bielefeld durch Beschluss zurückzuweisen. Die Berufung wurde daraufhin zurückgenommen“
Im vorliegenden Fall wollte die Klägerin (eine erfahrene Reiterin) schon bevor die Beklagte (die Reitlehrerin der Klägerin und Besitzerin des besagten Pferdes und weiterer Pferde) zugegen war auf das Pferd
Im vorliegenden Fall begehrte die Käuferin eines Pferdes nach dem Kauf vom Tierarzt, bei dem sich das Pferd vor dem Kauf in Behandlung befand, Einsicht in die Behandlungsunterlagen und Röntgenaufnahmen aus der Zeit vor dem Erwerb des Pferdes.
Im vorliegenden Fall war der vierjährige Geschädigte von einer im Eigentum des beklagten Pferdehalters stehenden elf Jahre alten Pinto-Stute abgeworfen worden, wobei er durch einen Tritt des Pferdes schwer verletzt wurde
Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Anbieten von Ponyreiten gegen Entgelt im Rahmen von Kindergeburtstagen und anderen Veranstaltungen erfüllt die Voraussetzungen dieses erlaubnispflichtigen Tatbestandes, so das VG Arnsberg (Az: 8 K 8265-17).
Das Gericht führte dazu weiter aus,
dass
die Erlaubnis danach nur erteilt werden darf, wenn -unter weiteren Voraussetzungen – die für Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit habe.
Von der Zuverlässigkeit der für die Tätigkeit verantwortlichen Person sei auszugehen, wenn diese die Gewähr dafür biete, dass sie die Tätigkeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ausüben wird. Dabei sei entsprechend dem Zweck des Tierschutzgesetzes, das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schütze, insbesondere zu berücksichtigen, ob bei der Haltung oder Betreuung von Tieren Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen zur Last gelegt würden. Der Begriff der Zuverlässigkeit sei tierschutzrechtlich nicht definiert. In Anknüpfung an den in § 35 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) definierten Zuverlässigkeitsbegriff ist tierschutzrechtlich unzuverlässig danach, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er seine Tätigkeit zukünftig ordnungsgemäß betreibt, d. h., im Einklang mit dem geltenden Recht ausübt und insbesondere die Vorschriften des Tierschutzgesetzes ausreichend beachtet. Bei Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften kann dies angenommen werden, wenn diese schwerwiegend oder wiederholt begangen werden.
Zur Info:
§ 35 Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
(1) 1Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. 2Die Untersagung kann auch auf die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragte Person sowie auf einzelne andere oder auf alle Gewerbe erstreckt werden, soweit die festgestellten Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Gewerbetreibende auch für diese Tätigkeiten oder Gewerbe unzuverlässig ist. 3Das Untersagungsverfahren kann fortgesetzt werden, auch wenn der Betrieb des Gewerbes während des Verfahrens aufgegeben wird. Bildquelle: Pixabay
Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier: zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs (hier Auktion) aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet,
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau versucht, der Tochter des verklagten Pferdehalters beim Verladen eines Pferdes in den frühen Morgenstunden (es war noch dunkel) zu helfen und
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte im vorliegendem Fall, dass die Wegnahme des streitgegenständlichen Pferdes auf der Rechtsgrundlage des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG rechtmäßig erfolgt sei, da das Pferd nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes mangels