Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Fristsetzung zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel
Das OVG Schleswig-Holstein urteilte zur Fristsetzung der Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel am 05.06.2019 , dass eine Fristsetzung zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel entbehrlich ist, wenn der Tierhalter tatsächlich nicht willens oder in der Lage ist, zeitnah für eine tierschutzgerechte Unterbringung bei sich oder bei Dritten zu sorgen. Zur Info: https://dejure.org/gesetze/TierSchG/16a.html§ Bildquelle Pixabay §
Tags:Anwalt, Pferderecht, Tierschutz