Urteil 25.05.2022 Az. 3 O 134/19 (nicht rechtskräftig)
Der Sachverhalt
Die Beklagte ist Halterin einer seinerzeit dreijährigen Stute. Sie hatte das Pferd in einem Stall untergebracht, in dem auch ein Tier der Geschädigten stand. Die Klägerin – eine Krankenversicherung – trug im Prozess vor, die
Eine Erklärung des Eigentümers eines Pferdes, durch die er bereits in einem Zeitpunkt, in dem noch eine konservative Kolikbehandlung möglich und vorgesehen ist, einer künftig notwendig werdenden Operation zustimmt und sie beauftragt, verstößt nicht gegen § 307 Abs. 2 BGB. Eine Inhaltskontrolle scheidet aus, weil die Erklärung bestimmt, welche Hauptleistung in welchem Fall zu erbringen ist, so das OLG Köln am 05.09.2018 (Az: 5 U 26-18).
Weiter führte das Gericht aus, dass die Vorschrift des § 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB, die für die Humanmedizin eine mündliche Aufklärung vorschreibt, bei der Behandlung von Tieren weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar sei, da es nicht um die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts ginge und der Tierarzt nur eine Aufklärung im Großen und Ganzen und braucht kein medizinisches Wissen zu vermitteln schulde.
Zur Info:
AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
§ 307 BGB ist die zentrale Vorschrift der Inhaltskontrolle von AGB´s. Hier wird bestimmt, dass Klauseln in AGB unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessenen Benachteiligung ist gem. § 307 II BGB im Zweifel dann anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder wenn wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird.
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin vom Beklagten eine Stute als Hobbyreitpferd erworben, deren Abstammung laut Verkäufer „Alt Oldenburger“ sein sollte. Wie sich nach dem Verkauf dann herausstellte, handelte es sich nicht um eine
Im vorliegenden Fall erging ein Strafbefehl gegen einen Reiter, der seinem Dressurpferd durch Anwendung der „Rollkur“ während der Europameisterschaft erhebliche und auch länger anhaltende Schmerzen und Leiden billigend in Kauf nehmend zugefügt haben soll (§ 17 Nr. 2b TierSchG)
Das Amtsgericht Aachen sprach den Reiter frei, weil
Der Bau einer Pferdepension im Außenbereich ist unzulässig, so das VG Minden vom 13.12. 2021. Nach Angaben des VG Minden hat damit die Klage einer Umweltschutzververeinigung gegen die Baugenehmigung der Stadt Bielefeld aufschiebende Wirkung. Der Betreiber darf laut der Eilentscheidung vorerst nicht weiterbauen.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
.
Das Gericht befand in seinem Beschluss, dass es im vorliegendem Fall auf die wesentliche Frage ankomme, ob es sich bei dem geplanten Betrieb um
Kein „weiteres“ Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat mit Urteil vom 19. Oktober 2021 die Schmerzensgeldklage einer Frau aus Nordhorn gegen den Eigentümer eines Reitpferdes zurückgewiesen.
Röntgenologische Veränderungen in Form eines zu kleinen hinteren Hufwinkels und geringfügiger Sklerosierungen begründen isoliert betrachtet, also ohne zugleich klinische Erscheinungen, nicht einmal dann
Das OVG Schleswig-Holstein urteilte zur Fristsetzung der Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel am 05.06.2019 ,
dass
eine Fristsetzung zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel entbehrlich ist, wenn der Tierhalter tatsächlich nicht willens oder in der Lage ist, zeitnah für eine tierschutzgerechte Unterbringung bei sich oder bei Dritten zu sorgen.
Zur Info:
https://dejure.org/gesetze/TierSchG/16a.html
Im vorliegenden Fall (OLG Oldenburg 2018) hatte eine Reiterin aus New York im Alter von 58 Jahren begonnen, Reitunterricht zu nehmen. Sie suchte ein umgängliches und leichtrittiges sowie lektionssicheres Lehrpferd, das für sie mit ihren geringen Erfahrungen geeignet sein sollte. Der Beklagte aus dem Landkreis Emsland stellte ihr das Pferd
Nach Übergabe festgestellte Vernarbungen im Maulwinkel eines Pferdes berechtigen allein nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrags
Vernarbungen im Bereich der Maulwinkel sprechen für sich allein nicht für eine chronische Erkrankung. Der Befund kann vielmehr jederzeit aufgrund reiterlicher Einwirkung eintreten und lässt damit keinen Rückschluss auf eine Erkrankung bei Gefahrübergang zu. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb mit heute veröffentlichter Entscheidung einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Turnierpferd verneint.
Das OLG Hamm urteilte am 11.12.1998 , dass durch den vor einer Schleppjagd vom Veranstalter erteilten Hinweis, die Teilnahme erfolge für alle Reiter „auf eigene Gefahr“, Ansprüche eines Reiters gegen einen Pferdehalter nach § 833 BGB nicht ausgeschlossen seien.
Schadensersatzansprüche wegen bei einem Reitunfall erlittener Körperverletzungen scheiden aus so das Gericht, wenn der Verletzte bei einer Schleppjagd wesentliche Kernregeln, die von jedem Reiter zur Vermeidung von Irritationen der Pferde und dadurch bedingten Verletzungsrisiken unbedingt eingehalten werden müssten, verletzt, und durch dieses reiterliche Fehlverhalten das Ausschlagen eines Pferdes verursacht bzw. provoziert wird.
(hier: Unterschreitung des Sicherheitsabstandes von einer Pferdelänge bzw. des Zwischenraums zu anderen Pferden beim Heranreiten an ein Hindernis).
Im vorliegenden Fall wandte sich der Veranstalter von drei Schleppjagden gegen eine tierseuchenrechtliche Anordnung der zuständigen veterinärmedizinischen Aufsichtsbehörde.
Pferden ist täglich eine mindestens dreistündige Auslaufmöglichkeit im Freien anzubieten und Heu oder anderes rohfaserreiches Futter so vorzulegen, dass Pausen ohne solches vier Stunden nicht überschreiten, so das VG Regensburg
VG Regensburg am 22.01.2019 Az.: RN 4 K 17.306
Das Gericht führte dazu weiter aus,
dass,
welche Anforderungen an eine artgemäße Bewegungsmöglichkeit für Pferde zu stellen sind
Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im ertragsteuerlichen Sinne erfordert eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, so der BFH am 08.05.2019 (Az: VI R 8-17)
Im vorliegenden Fall wandte sich der Veranstalter von drei Schleppjagden gegen eine tierseuchenrechtliche Anordnung der zuständigen veterinärmedizinischen Aufsichtsbehörde.
Die Anordnung lautete wie folgt:
„1. Sie haben vollständige Turnier- bzw. Tierlisten anzulegen und zu führen. Diese Listen müssen folgende Informationen/Daten enthalten: a. Sämtliche zum Zwecke des Turniers verbrachten Pferde unabhängig von ihrem tatsächlichen Einsatz unter Angabe – des Namens des Pferdes – Lebensnummer bzw. Passnummer – Transponder-Nummer, falls dem Pferd ein Transponder implantiert wurde – des Haltungsbetriebes/der Haltungseinrichtung (Bezeichnung des Betriebes/Haltung und vollständige Adresse (Ort der Unterbringung des Pferdes) sowie Name des Betreibers b. den Veranstaltungsplan für sämtliche Veranstaltungstage.
AG München, Pressemitteilung vom 16.07.2021 zum Beschluss Az.: 241 C 9143/21 vom 04.06.2021
Das Amtsgericht München wies durch Beschluss vom 04.06.2021 den Antrag einer Münchner Reitlehrerin zurück, im Eilverfahren die Betreiberin einer Münchner Pferdepension dazu zu verpflichten, ihren beiden Ponys wieder Zugang zur Weide zu eröffnen.
Die Antragstellerin hatte mit Pferdeeinstellungsvertrag vom September 2019 für ihre beiden Ponys einen Platz im Offenstall bei täglicher Fütterung und
Viele Kinder lieben das Ponyreiten. So harmlos dieses Vergnügen auf den ersten Blick scheint, kann es doch auch immer zu Unfällen kommen. So auch in einem vom 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschiedenen Fall.
Ein achtjähriges Mädchen aus Osnabrück hatte mit zwei anderen Kindern an einer Pony-Reitstunde in einer Reithalle
Ein Ponyhof-Betreiber muss nach dem Reitunfall eines fünfjährigen Mädchens 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Eine entsprechende Entscheidung traf das Oberlandesgericht Oldenburg am 26.11.2020, das eine Berufung des Ponyhofes ablehnte.
Eine Mutter hatte für ihre fünfjährige Tochter auf einem Ponyhof in der Nähe von Oldenburg für einen Ausritt ein
Über das Risiko, dass ein narkotisiertes Pferd in der Aufwachbox stürzen und sich hierdurch erheblich verletzen kann, hat der Tierarzt ohne konkreten Anlass nicht aufzuklären, so das OLG Dresden am 15.01.2019 (Az: 4 U 1028-28)
Das Gericht führte in seinem Urteil weiter aus,
dass
Im vorliegenden Fall ersteigerte am 4. Oktober 2015 die Klägerin, eine passionierte Amateur-Dressurreiterin, die in England ein Gestüt betreibt, auf dem sie unter anderem eigene Pferde hält und regelmäßig Turniere und Reitlehrgänge ausrichtet, durch einen fachkundigen Berater auf einer vom Beklagten, einem Pferdezuchtverband
Das LG Münster urteilte am 31.07.2019 (Az: 4 O 53416) dazu wie folgt:
Weiß eine erfahrene Reiterin, dass es bei dem erstmaligen Versuch, ein Pferd auf einen Anhänger zu verladen, zu erheblichen
Das Brandenburgische OLG hat am 16.02.21 entschieden, dass ein Pferdepensionsbetreiber für die Folgen einer fehlerhaften Eingliederung eines Pferdes in eine bestehende Gruppe zu haften hat.
Im vorliegenden Fall schlossen die Pferdepensionsbetreiberin und der Halter eines 1,5 jährigen Junghengstes einen Pferdeeinstellvertrag ab. Inhalt des Vertrags war
Urteil vom 28.01.2019 AZ. 2 U 98 -18 (hier zu flacher Hufwinkel)
Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet, urteilte das OLG Hamm, dass auch dann noch nicht die Annahme eines Sachmangels vorliege, wenn damit das Risiko einer späteren Entwicklung klinischer Symptome verbunden sei. Von einem Sachmangel sei vielmehr erst dann auszugehen, wenn dieses Risiko deutlich über die für ein Lebewesen typischen Entwicklungsunsicherheiten hinausgeht, so das Gericht.
Der BGH hatte am 10.05.2016 (Az: VI ZR 247-15) zu entscheiden, ob eine Schadensersatzpflicht eines Tierarztes bei Unterlassens gebotener grundlegender Untersuchungen gegeben ist.
Im vorliegenden Fall hatte die Eigentümerin eines Hengstes ihren Hengst dem beklagten Tierarzt zur Behandlung vorgestellt, nachdem sie an der Innenseite des rechten hinteren Beines eine Verletzung
Das OLG Frankfurt hat am 16.10.2019 entschieden, dass ein grober Befunderhebungsfehler eines Tierarztes dann vorliege, wenn dieser es bei Symptomen einer Kolik unterlasse, eine rektale Untersuchung durchzuführen sowie
Der Bundesgerichtshof hatte zu den den Verkehrssicherungspflichten eines Reitturnierveranstalters zu urteilen. (Urteil vom 19.01.2021 Az: VI ZR 194/189)
Was war passiert:
Ein Reitverein veranstaltete auf seinem Vereinsgelände ein Reitturnier, das ohne Zugangsbeschränkung und Eintrittsgeld von Zuschauern besucht werden konnte. Für das Abstellen von Pferdetransportern stellte er den Turnierteilnehmern verschiedene Wiesen zur Verfügung. Eine dieser Wiesen grenzte an einen Weg, der während der Turnierveranstaltung befahren und
Der Kläger fuhr mit seiner Kutsche einen Feldweg. Ca. 50 m neben dem Feldweg auf einer Kuppe tauchte plötzlich ein Hund auf, welcher aber abrupt stehen blieb, als er die Pferdekutsche sah. Durch die Schreckreaktion der Pferde auf dieses „Ereignis“ stürzte der Kläger und verklagte den Hundehalter auf Schadensersatz.
Pressemitteilung Landgericht München vom 17.12.2020
Heute hat die 20. Zivilkammer des Landgerichts München I der Klage gegen eine Pferdebesitzerin wegen Schadenersatz aus Tierhalterhaftung dem Grunde nach stattgegeben (20 O 2974/19). Die Vereinbarung einer Reitbeteiligung führt per se nicht zu einem Haftungsausschluss für den Halter des Pferdes. Über die berechtigte Höhe des Anspruchs ist noch nicht entschieden.
Das OLG Düsseldorf entschied dazu am 22.05.2014, dass die bloße Möglichkeit, dass irgendwann in der Zukunft durch die genetisch bedingte PSSM-Erkrankung möglicherweise die Reiteigenschaft des Pferdes gemindert würde oder gänzlich verloren ginge, nicht genüge, um einen Mangel des Pferdes bei Gefahrübergang bejahen zu können. Der Verkäufer eines Tieres hafte nämlich nicht für den Fortbestand des bei Gefahrübergang gegebenen und zugesicherten Gesundheitszustandes.