Beiträge mit Tag ‘Pferderechtsanwalt’

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: 1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht        2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns

1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht        2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns

 

OLG Frankfurt am Main    vom   25.01.2018

 

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin (Pferdehalterin) drei Pferde in die Pension der Beklagten gegeben. Für eines der Pferde vereinbarten die Parteien, dass

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Anfechtung eines Pferdekaufvertrags wegen arglistiger Täuschung

LG Gießen        vom      23.11.2012

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin für den Wiedereinstig sowie für den Einstieg ihrer Tochter in den Reitsport eine Trakehnerstute erworben, die von der Beklagten wie folgt beworben wurde.

„Unkomplizierte Trakehnerprämienstute zum Losreiten!
Sehr leichtrittige 8-jährige Trakehnerprämienstute, im Hauptstutbuch eingetragen mit 54 Punkten, Stutenleistungsprüfung 7,5 (Schritt 8,5; Springen 8,0). Mit feinsten Hilfen auch von Kindern problemlos zu reiten. Bei einem Stockmaß von 1,61 m ideales Junioren/Umsteigerpferd. Sehr sitzbequem …“

Bei den zwei Besichtigungsterminen hatte die Klägerin das Pferd zweimal Probe geritten und

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Stellt eine nach einer Kastrations – OP gebildete Samenstrangfistel einen Behandlungsfehler dar?

AG Wetzlar      10.01.2012

 

Stellt eine nach einer Kastrations – OP gebildete Samenstrangfistel einen Behandlungsfehler dar?

 

Im vorliegenden Fall hatte die Eigentümerin eines Hengstes diesen zur Kastration in eine Pferdeklinik gebracht. Ein Tag nach der Kastration wurde

Ihre Anwälte für Pferderecht und Gutachter für Pferde informieren zum Thema: Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd

 

Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd

 

Berufungsinstanz OLG Brandenburg     17.11.2021

Vorinstanz LG Potsdam      21. 04.2021

 

 

Im vorliegenden Fall war eine Reitschülerin (Klägerin) in Ihrer zweiten Reitstunde vom Pferd gestürzt. Zu dem Unfall kam es, da sich das Pferd, welches nicht durch Führstrick oder Longe Kontakt zum Reitlehrer hatte, auf Grund von Laubrascheln erschrak und unkontrolliert Sprünge machte.

 

Die Reitschülerin nahm daraufhin

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema Tierhalterhaftung: Wer haftet, wenn der Reitschüler das Reitschulpferd in Abwesenheit des Reitlehrers besteigt und dabei verunglückt?

OLG Hamm        12.04.2022

(Beschluss)

Verfahrensgang vorher: LG Bielefeld, Urteil vom 06.08.2021

 

„Das Gericht hatte in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 06.08.2021 verkündete Urteil des LG Bielefeld durch Beschluss zurückzuweisen. Die Berufung wurde daraufhin zurückgenommen

 

Im vorliegenden Fall wollte die Klägerin (eine erfahrene Reiterin) schon bevor die Beklagte (die Reitlehrerin der Klägerin und Besitzerin des besagten Pferdes und weiterer Pferde) zugegen war auf das Pferd

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Hat der Käufer eines Pferdes Anspruch auf Einsicht in die zeitlich vor dem Kauf fallenden tierärztlichen Behandlungsunterlagen?

LG Münster     vom    19.08.2022

 

Im vorliegenden Fall begehrte die Käuferin eines Pferdes nach dem Kauf vom Tierarzt, bei dem sich das Pferd vor dem Kauf in Behandlung befand, Einsicht in die Behandlungsunterlagen und Röntgenaufnahmen aus der Zeit vor dem Erwerb des Pferdes.

Sie berief sich hierbei auf

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Anforderungen an die Erlaubnis für das Anbieten von Ponyreiten.

Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Anbieten von Ponyreiten gegen Entgelt im Rahmen von Kindergeburtstagen und anderen Veranstaltungen erfüllt die Voraussetzungen dieses erlaubnispflichtigen Tatbestandes, so das VG Arnsberg (Az: 8 K 8265-17).

Das Gericht führte dazu weiter aus,

dass

die Erlaubnis danach nur erteilt werden darf, wenn -unter weiteren Voraussetzungen – die für Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit habe.

Von der Zuverlässigkeit der für die Tätigkeit verantwortlichen Person sei auszugehen, wenn diese die Gewähr dafür biete, dass sie die Tätigkeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ausüben wird. Dabei sei entsprechend dem Zweck des Tierschutzgesetzes, das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schütze, insbesondere zu berücksichtigen, ob bei der Haltung oder Betreuung von Tieren Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen zur Last gelegt würden. Der Begriff der Zuverlässigkeit sei tierschutzrechtlich nicht definiert. In Anknüpfung an den in § 35 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) definierten Zuverlässigkeitsbegriff ist tierschutzrechtlich unzuverlässig danach, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er seine Tätigkeit zukünftig ordnungsgemäß betreibt, d. h., im Einklang mit dem geltenden Recht ausübt und insbesondere die Vorschriften des Tierschutzgesetzes ausreichend beachtet. Bei Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften kann dies angenommen werden, wenn diese schwerwiegend oder wiederholt begangen werden.

Zur Info:

§ 35 Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

(1) 1Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. 2Die Untersagung kann auch auf die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragte Person sowie auf einzelne andere oder auf alle Gewerbe erstreckt werden, soweit die festgestellten Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Gewerbetreibende auch für diese Tätigkeiten oder Gewerbe unzuverlässig ist. 3Das Untersagungsverfahren kann fortgesetzt werden, auch wenn der Betrieb des Gewerbes während des Verfahrens aufgegeben wird.   Bildquelle: Pixabay

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Tierschutzrechtliche Anforderungen der Amtsveterinäre an eine regelmäßige Hufpflege

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof   20.04.2022    Az.: 23 ZB 19.2286

 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte im vorliegendem Fall, dass die Wegnahme des streitgegenständlichen Pferdes auf der Rechtsgrundlage des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG rechtmäßig erfolgt sei, da das Pferd nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes mangels

Schadens / Wiederbeschaffungswert bei Verlust einer Pferdes

Für die Bemessung des Schadens / Wiederbeschaffungswert bei
Verlust einer Sache (hier Pferd) kommt es auf deren objektive
Eigenschaften, so der BGH am 9.11.2021

Im vorliegenden Fall nahm die Klägerin als Eigentümerin des Pferdes den Beklagten als behandelnden Tierarzt nach

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema „Rollkur“.

Im vorliegenden Fall erging ein Strafbefehl gegen einen Reiter, der seinem Dressurpferd durch Anwendung der „Rollkur“ während der Europameisterschaft erhebliche und auch länger anhaltende Schmerzen und Leiden billigend in Kauf nehmend zugefügt haben soll (§ 17 Nr. 2b TierSchG)

Das Amtsgericht Aachen sprach den Reiter frei, weil

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema „Bauen einer Pferdepension im Außenbereich“.

Der Bau einer Pferdepension im Außenbereich ist unzulässig, so das VG Minden vom 13.12. 2021. Nach Angaben des VG Minden hat damit die Klage einer Umweltschutzververeinigung gegen die Baugenehmigung der Stadt Bielefeld aufschiebende Wirkung. Der Betreiber darf laut der Eilentscheidung vorerst nicht weiterbauen.

 

Gegen den Beschluss ist Beschwerde am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

.

Das Gericht befand in seinem Beschluss, dass es im vorliegendem Fall auf die wesentliche Frage ankomme, ob es sich bei dem geplanten Betrieb um

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Gekauftes Pferd stellt sich als unwillig und unberechenbar heraus.

Im vorliegenden Fall (OLG Oldenburg 2018) hatte eine Reiterin aus New York im Alter von 58 Jahren begonnen, Reitunterricht zu nehmen. Sie suchte ein umgängliches und leichtrittiges sowie lektionssicheres Lehrpferd, das für sie mit ihren geringen Erfahrungen geeignet sein sollte. Der Beklagte aus dem Landkreis Emsland stellte ihr das Pferd

Ihr Anwälte für Pferderecht informieren: Anforderungen des landwirtschaftlichen Pferdebetriebs im ertragsteuerlichen Sinne

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im ertragsteuerlichen Sinne erfordert eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, so der BFH am 08.05.2019 (Az: VI R 8-17)

Der BFH führte in seinem Urteil u.a. aus, dass

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Recht auf Weidegang im Rahmen eines Einstellvertrags

AG München, Pressemitteilung vom 16.07.2021 zum Beschluss Az.: 241 C 9143/21 vom 04.06.2021

 

Das Amtsgericht München wies durch Beschluss vom 04.06.2021 den Antrag einer Münchner Reitlehrerin zurück, im Eilverfahren die Betreiberin einer Münchner Pferdepension dazu zu verpflichten, ihren beiden Ponys wieder Zugang zur Weide zu eröffnen.

Die Antragstellerin hatte mit Pferdeeinstellungsvertrag vom September 2019 für ihre beiden Ponys einen Platz im Offenstall bei täglicher Fütterung und

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Begründet eine physiologische Normabweichung einen Sachmangel ?

OLG Hamm

Urteil vom 28.01.2019  AZ. 2 U 98 -18           (hier zu flacher Hufwinkel)

Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet, urteilte das OLG Hamm, dass auch dann noch nicht die Annahme eines Sachmangels vorliege, wenn damit das Risiko einer späteren Entwicklung klinischer Symptome verbunden sei. Von einem Sachmangel sei vielmehr erst dann auszugehen, wenn dieses Risiko deutlich über die für ein Lebewesen typischen Entwicklungsunsicherheiten hinausgeht, so das Gericht.

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: „Schadensersatzpflicht eines Tierarztes“

Der BGH hatte am 10.05.2016 (Az: VI ZR 247-15) zu entscheiden, ob eine Schadensersatzpflicht eines Tierarztes bei Unterlassens gebotener grundlegender Untersuchungen gegeben ist.

 

Im vorliegenden Fall hatte die Eigentümerin eines Hengstes ihren Hengst dem beklagten Tierarzt zur Behandlung vorgestellt, nachdem sie an der Innenseite des rechten hinteren Beines eine Verletzung

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren Thema: Verkehrssicherungspflichten eines Reitturnierveranstalters.

Der Bundesgerichtshof hatte zu den den Verkehrssicherungspflichten eines  Reitturnierveranstalters zu urteilen.   (Urteil vom 19.01.2021  Az:  VI ZR 194/189)

Was war passiert:

Ein Reitverein veranstaltete auf seinem Vereinsgelände ein Reitturnier, das ohne Zugangsbeschränkung und Eintrittsgeld von Zuschauern besucht werden konnte. Für das Abstellen von Pferdetransportern stellte er den Turnierteilnehmern verschiedene Wiesen zur Verfügung. Eine dieser Wiesen grenzte an einen Weg, der während der Turnierveranstaltung befahren und

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Verwirklicht die physische Anwesenheit eines Hundes in einiger Entfernung zu einem Pferd (hier Kutsche) bereits die Tiergefahr? (Schreckreaktion von Pferden)

OLG München

Urteil vom 13.01.2021 (Az: 10 U 4894/20)

 

Zum Sachverhalt:

Der Kläger fuhr mit seiner Kutsche einen Feldweg. Ca. 50 m neben dem Feldweg auf einer Kuppe tauchte plötzlich ein Hund auf, welcher aber abrupt stehen blieb, als er die Pferdekutsche sah. Durch die Schreckreaktion der Pferde auf dieses „Ereignis“ stürzte der Kläger und verklagte den Hundehalter auf Schadensersatz.

Pferderechtsanwälte und Pferderechtsanwalt

Pferderechtsanwälte und Pferderechtsanwalt

Pferderechtsanwälte und Pferderechtsanwalt

Pferderechtsanwälte und Pferderechtsanwalt

Pferderechtsanwälte und Pferderechtsanwalt

Pferderechtsanwälte und Pferderechtsanwalt

Pferderechtsanwälte und Pferderechtsanwalt

Pferderechtsanwälte und Pferderechtsanwalt

Pferderechtsanwälte und Pferderechtsanwalt

Pferderechtsanwälte und Pferderechtsanwalt

Pferderechtsanwälte und Pferderechtsanwalt

 

Kontakt

Eudequi Ewiv
Oskar-Barnack-Straße 1
35606 Solms / Germany

Bürozeiten: Montag – Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Tel: +49 (0)64 42 – 24 06 02
Fax: +49 (0)64 42 – 24 06 01
Mobil: +49 (0)170 4 810 810

info@eudequi.de
www.eudequi.de