Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Gruppenhaltung: Keine Mithaftung durch den Tierhalter eines verletzten Pferdes aus § 833 BGB

AG Freiburg im Breisgau       8.07.2022   

Im vorliegenden Fall war es zu einer Verletzung des Pferdes der Klägerin durch das Pferd der Beklagten gekommen; beide Pferde befanden sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in einer größeren Gruppe von Pferden auf der Koppel. Die Klägerin war

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Unterschreitung des Sicherheitsabstands zu einem Pferd in der Stallgasse.

Begibt sich der Reiter seines Pferdes, welches von ihm im Absattelbereich versorgt wird, aus einem zunächst geschützten Bereich in die Schlagdistanz eines weiteren dort in Begleitung seines Reiters stehenden Pferdes und tritt dieses sodann nach hinten mit für den Geschädigten tödlichen Folgen aus, so rechtfertigt die Unterschreitung des jedem Reiter bekannten und einzuhaltenden Sicherheitsabstandes die Begründung eines mit 50% zu bewertenden Mitverschuldens, so das OLG Hamm am 16.11.2018

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Seitenabstand eines vorbeifahrenden Fahrzeugs an Pferd und Reiter.

Das OLG Celle entschied am 10.04.2018

dass sowohl beim Passieren als auch beim Begegnen eines Reiters ein Fahrzeug – abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls – einen Seitenabstand von wenigstens 1,50 m bis etwa 2,00 m einhalten sollte.

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Eine durch Überweidung zerstörte Grasnarbe und das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG).

OVG NRW    18.06.2012

Nach § 1 BBodSchG ist Zweck dieses Gesetzes, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Im Einzelnen sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden / Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Dass jedoch

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftung und Beweislast bei der Verletzung eines Pensionspferdes

OLG Celle  vom   08.01.2024    

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Pony nach einer dreimonatigen Abwesenheit bei der (Re-) Integration in die Gruppe Verletzungen

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