Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftung des Pensionsstallbetreibers für den Tod eines Pensionspferdes
LG Ravensburg 01.10 2023
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin ihren Jährlingshengste zur Aufzucht und Versorgung in den vom Beklagten betriebenen Pferdepensionsstall eingestellt. Der Jährlingshengst wurde dort entsprechend der Vereinbarung altersgemäß mit drei anderen Pferden in der Gruppe untergebracht. Die Pferde wurden morgens und abends mit Kraftfutter gefüttert und hatten in den Zwischenzeiten Heu und Einstreu zum Fressen zur Verfügung.