Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zur Frage, ob eine Reitbeteiligung per se nicht zu einem Haftungsausschluss für den Halter des Pferdes führt.
Pressemitteilung Landgericht München vom 17.12.2020
Heute hat die 20. Zivilkammer des Landgerichts München I der Klage gegen eine Pferdebesitzerin wegen Schadenersatz aus Tierhalterhaftung dem Grunde nach stattgegeben (20 O 2974/19). Die Vereinbarung einer Reitbeteiligung führt per se nicht zu einem Haftungsausschluss für den Halter des Pferdes. Über die berechtigte Höhe des Anspruchs ist noch nicht entschieden.