Tödlicher Reitunfall auf Rügen: Berufung gegen Urteil eingelegt
Stand: 03.11.2025
Nach dem Tod einer 14-jährigen Reiterin auf Rügen muss das Landgericht Stralsund erneut über den Fall entscheiden. Die Verteidigung des verurteilten Traktorfahrers hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Der tragische Tod einer 14-jährigen Reiterin auf Rügen beschäftigt bald erneut
Im vorliegenden Fall war es zu einer Verletzung des Pferdes der Klägerin durch das Pferd der Beklagten gekommen; beide Pferde befanden sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in einer größeren Gruppe von Pferden auf der Koppel. Die Klägerin war
dass sowohl beim Passieren als auch beim Begegnen eines Reiters ein Fahrzeug – abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls – einen Seitenabstand von wenigstens 1,50 m bis etwa 2,00 m einhalten sollte.
Im vorliegenden Fall war ein PKW auf einem nur für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Weg ca. 10-15 Meter vor einem von einem Menschen geführten Pferd
Im vorliegenden Fall hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen darüber zu entscheiden, ob eine Tierhalterin für den Sturz einer 17-Jährigen von ihrem Pferd einzustehen hat, an dem die 17-Jährige
Im vorliegenden Fall war es zu einem Kutschenunfall während einer Schauveranstaltung gekommen. Für die Veranstaltung war ein Schaubild geplant, bei dem
Im vorliegenden Fall war der vierjährige Geschädigte von einer im Eigentum des beklagten Pferdehalters stehenden elf Jahre alten Pinto-Stute abgeworfen worden, wobei er durch einen Tritt des Pferdes schwer verletzt wurde