Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin ihren Jährlingshengste zur Aufzucht und Versorgung in den vom Beklagten betriebenen Pferdepensionsstall eingestellt. Der Jährlingshengst wurde dort entsprechend der Vereinbarung altersgemäß mit drei anderen Pferden in der Gruppe untergebracht. Die Pferde wurden morgens und abends mit Kraftfutter gefüttert und hatten in den Zwischenzeiten Heu und Einstreu zum Fressen zur Verfügung.
Haftet ein Pensionsstallbesitzer für ein an Weidemyopathie verstorbenen Pferd?
Im vorliegenden Fall hatte die Eigentümerin zweier Jährlinge diese am 14.08.2018 in den Pensionspferdestall des Beklagten gegeben. Im Pensionspreis enthalten waren Stroh, Heu, Fütterungen (morgens/abends) sowie Weidegang. Nachdem einer der Jährlinge
AG München, Pressemitteilung vom 16.07.2021 zum Beschluss Az.: 241 C 9143/21 vom 04.06.2021
Das Amtsgericht München wies durch Beschluss vom 04.06.2021 den Antrag einer Münchner Reitlehrerin zurück, im Eilverfahren die Betreiberin einer Münchner Pferdepension dazu zu verpflichten, ihren beiden Ponys wieder Zugang zur Weide zu eröffnen.
Die Antragstellerin hatte mit Pferdeeinstellungsvertrag vom September 2019 für ihre beiden Ponys einen Platz im Offenstall bei täglicher Fütterung und
Das AG Eschweiler hat am 19. Januar 2021 entschieden, dass eine nicht erbrachte vertragliche Vereinbarung eine fristlose Kündigung des Pferdeeinstellvertrages nicht begründet.