Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Gewährleistungsrechte beim Kauf eines Pferdes
OLG Schleswig-Holstein vom 23.01.2025
Im vorliegenden Fall erwarb die Käuferin ein Reitpferd auf Grund eines Kaufvertrages, in dem Gewährleistungsrechte ausgeschlossen waren. Sechs Wochen später stellte die Käuferin fest, dass das Pferd lahmte. Ein Tierarzt stellte eine schwere Verletzung am Huf fest. Auf Anraten des Tierarztes wurde das Tier eingeschläfert. Die Käuferin erhob Klage und verlangte von dem Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz ihrer weiteren Ausgaben für das Pferd. Sie behauptete, der Verkäufer sei gewerblicher Pferdezüchter und könne daher keine Gewährleistungsrechte ausschließen. Das Pferd habe schon beim Kauf Veränderungen am Huf gehabt.
Das Landgericht Flensburg wies die Klage der Käuferin ab. Das OLG bestätigte dieses Urteil mit einem Hinweisbeschluss. Der Gewährleistungsausschluss sei wirksam, so das OLG, und begründete wie folgt: Der Verkäufer hätte sich nicht auf den Ausschluss der Gewährleistungsrechte berufen können, wenn er gewerblicher Züchter wäre. Das habe die Frau aber nicht bewiesen. So sei nicht jeder, der Pferde züchte, ein Unternehmer. So habe der Verkäufer nur dafür zu sorgen, dass das Tier bei Gefahrübergang nicht krank sei oder mit hoher Wahrscheinlichkeit bald krank werde. Er hafte nicht dafür, dass das Tier nach Kauf weiter gesund bleibe. Wenn man ein Tier kaufe, müsse man damit rechnen, dass es keinen „Idealzustand“ habe. Das sei bei Lebewesen nicht ungewöhnlich.
Daraufhin nahm die Käuferin ihre Berufung zurück, so dass das Urteil des Landgerichts Flensburg rechtskräftig wurde.
Tags:Anwalt, Anwälte, Gewährleistung, Kaufvertrag, Pferd, Pferd Kaufvertrag, Pferde, Pferderecht, Schadensersatz