Beiträge mit Tag ‘Pferd’

Ihre Anwälte für Pferderecht und Gutachter für Pferde informieren zum Thema: Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd

 

Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd

 

Berufungsinstanz OLG Brandenburg     17.11.2021

Vorinstanz LG Potsdam      21. 04.2021

 

 

Im vorliegenden Fall war eine Reitschülerin (Klägerin) in Ihrer zweiten Reitstunde vom Pferd gestürzt. Zu dem Unfall kam es, da sich das Pferd, welches nicht durch Führstrick oder Longe Kontakt zum Reitlehrer hatte, auf Grund von Laubrascheln erschrak und unkontrolliert Sprünge machte.

 

Die Reitschülerin nahm daraufhin

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 8.11.2022 zum Thema Tierhalterhaftung

Pressemitteilung des LG Koblenz: Urteil vom 14.10.2022, Az. 9 O 140/21 (nicht rechtskräftig)

 

 

Pferd schubst Radlerin

Muss eine Pferdehalterin einer Radfahrerin ein Schmerzensgeld zahlen, wenn diese von dem Tier
vom Rad geschubst wird und sich dabei verletzt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu
entscheiden.

Der Sachverhalt

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Anforderungen an die Erlaubnis für das Anbieten von Ponyreiten.

Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Anbieten von Ponyreiten gegen Entgelt im Rahmen von Kindergeburtstagen und anderen Veranstaltungen erfüllt die Voraussetzungen dieses erlaubnispflichtigen Tatbestandes, so das VG Arnsberg (Az: 8 K 8265-17).

Das Gericht führte dazu weiter aus,

dass

die Erlaubnis danach nur erteilt werden darf, wenn -unter weiteren Voraussetzungen – die für Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit habe.

Von der Zuverlässigkeit der für die Tätigkeit verantwortlichen Person sei auszugehen, wenn diese die Gewähr dafür biete, dass sie die Tätigkeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ausüben wird. Dabei sei entsprechend dem Zweck des Tierschutzgesetzes, das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schütze, insbesondere zu berücksichtigen, ob bei der Haltung oder Betreuung von Tieren Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen zur Last gelegt würden. Der Begriff der Zuverlässigkeit sei tierschutzrechtlich nicht definiert. In Anknüpfung an den in § 35 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) definierten Zuverlässigkeitsbegriff ist tierschutzrechtlich unzuverlässig danach, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er seine Tätigkeit zukünftig ordnungsgemäß betreibt, d. h., im Einklang mit dem geltenden Recht ausübt und insbesondere die Vorschriften des Tierschutzgesetzes ausreichend beachtet. Bei Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften kann dies angenommen werden, wenn diese schwerwiegend oder wiederholt begangen werden.

Zur Info:

§ 35 Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

(1) 1Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. 2Die Untersagung kann auch auf die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragte Person sowie auf einzelne andere oder auf alle Gewerbe erstreckt werden, soweit die festgestellten Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Gewerbetreibende auch für diese Tätigkeiten oder Gewerbe unzuverlässig ist. 3Das Untersagungsverfahren kann fortgesetzt werden, auch wenn der Betrieb des Gewerbes während des Verfahrens aufgegeben wird.   Bildquelle: Pixabay

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Tierschutzrechtliche Anforderungen der Amtsveterinäre an eine regelmäßige Hufpflege

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof   20.04.2022    Az.: 23 ZB 19.2286

 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte im vorliegendem Fall, dass die Wegnahme des streitgegenständlichen Pferdes auf der Rechtsgrundlage des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG rechtmäßig erfolgt sei, da das Pferd nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes mangels

www.anwälte-pferderecht.de ist die führende und umfassendste Plattform wenn es um die Suche nach Pferderechtsanwälten, Pferdetierärzten und ö.b.v. Sachvertständigen/Gutachtern für Pferde geht

www.anwälte-pferderecht.de in Zahlen

  • 950 Pferderechtsanwälte
  • 750 Pferdetierärzte davon 190 Fachtierärzte für Pferde
  • 100 Gutachter und ö.b.v. Sachvertständige für Pferde

für

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

und  angrenzenden europäischen Ländern

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Zustimmung eines Pferdeeigentümers zu einer künftig notwendig werdenden Kolikoperation.

Eine Erklärung des Eigentümers eines Pferdes, durch die er bereits in einem Zeitpunkt, in dem noch eine konservative Kolikbehandlung möglich und vorgesehen ist, einer künftig notwendig werdenden Operation zustimmt und sie beauftragt, verstößt nicht gegen § 307 Abs. 2 BGB. Eine Inhaltskontrolle scheidet aus, weil die Erklärung bestimmt, welche Hauptleistung in welchem Fall zu erbringen ist, so das OLG Köln am 05.09.2018 (Az: 5 U 26-18).

Weiter führte das Gericht aus, dass die Vorschrift des § 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB, die für die Humanmedizin eine mündliche Aufklärung vorschreibt, bei der Behandlung von Tieren weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar sei, da es nicht um die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts ginge und der Tierarzt nur eine Aufklärung im Großen und Ganzen und braucht kein medizinisches Wissen zu vermitteln schulde.

Zur Info:

  • AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
  • § 307 BGB ist die zentrale Vorschrift der Inhaltskontrolle von AGB´s. Hier wird bestimmt, dass Klauseln in AGB unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessenen Benachteiligung ist gem. § 307 II BGB im Zweifel dann anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder wenn wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird.

Bildquelle: Pixabay

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Kein Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma

Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 25.10.2021

 

Kein „weiteres“ Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma

Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat mit Urteil vom 19. Oktober 2021 die Schmerzensgeldklage einer Frau aus Nordhorn gegen den Eigentümer eines Reitpferdes zurückgewiesen.

Die Reiterin hatte am Unfalltag erstmals das

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27.09.2021

Nach Übergabe festgestellte Vernarbungen im Maulwinkel eines Pferdes berechtigen allein nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrags

 

Vernarbungen im Bereich der Maulwinkel sprechen für sich allein nicht für eine chronische Erkrankung. Der Befund kann vielmehr jederzeit aufgrund reiterlicher Einwirkung eintreten und lässt damit keinen Rückschluss auf eine Erkrankung bei Gefahrübergang zu. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb mit heute veröffentlichter Entscheidung einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Turnierpferd verneint.

Der Beklagte betreibt einen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zur Frage: Ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, wenn sich nach dem Erwerb des Pferdes Rittigkeitsprobleme zeigen?

BGH 27.05.2020 Az: VIII ZR 315/18

Der BGH urteilte am 27.05.2020 dass „Rittigkeitsprobleme“ durch von einem Reitpferd gezeigte Widersetzlichkeiten auch bei Vorliegen eines nicht mit Krankheitssymptomen verbundenen Kissing-Spines-Befundes -in Ermangelung einer anderslautenden Beschaffenheitsvereinbarung oder eines besonderen Vertragszwecks-kein Sachmangel darstellt.

Was war passiert:

Die Käuferin erwarb als Verbraucherin am 5. Oktober 2013 von der Verkäuferin, die Pferdeauktionen ausrichtet, auf der „79. Herbst-Elite-Auktion“ den

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Verwirklicht die physische Anwesenheit eines Hundes in einiger Entfernung zu einem Pferd (hier Kutsche) bereits die Tiergefahr? (Schreckreaktion von Pferden)

OLG München

Urteil vom 13.01.2021 (Az: 10 U 4894/20)

 

Zum Sachverhalt:

Der Kläger fuhr mit seiner Kutsche einen Feldweg. Ca. 50 m neben dem Feldweg auf einer Kuppe tauchte plötzlich ein Hund auf, welcher aber abrupt stehen blieb, als er die Pferdekutsche sah. Durch die Schreckreaktion der Pferde auf dieses „Ereignis“ stürzte der Kläger und verklagte den Hundehalter auf Schadensersatz.

Kontakt

Eudequi Ewiv
Oskar-Barnack-Straße 1
35606 Solms / Germany

Bürozeiten: Montag – Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Tel: +49 (0)64 42 – 24 06 02
Fax: +49 (0)64 42 – 24 06 01
Mobil: +49 (0)170 4 810 810

info@eudequi.de
www.eudequi.de