Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Verschweigen einer zurückliegenden Operation
OLG Köln 23.08.2017
Hat der Verkäufer eines Pferdes verschwiegen, dass das Tier im Bereich der Beugesehne eines Vorderbeins eine Operation hatte, kann der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Durch die Vor-Operation ist die Tauglichkeit des Pferdes als Freizeitpferd vermindert, was einen Sachmangel gemäß § 434 BGB darstellt, so das OLG Köln.