Steht ein Pferd Gras fressend auf der Weide, verwirklicht sich dabei nicht die typische Tiergefahr, die Voraussetzung für eine Halterhaftung ist. Mit dieser Klarstellung gab das Landgericht (LG) Lübeck der Schadensersatzklage
Der Betreiber eines Offenstalls haftet, wenn Pferde im spielerischen Kräftemessen Teile des Stalls beschädigen und sich dabei an hervorstehenden Teilen verletzen. Das hat das Landgericht (LG) Koblenz Nov. 2025 entschieden
Geklagt hatte die Eigentümerin von „Manolo“. Die Frau hatte das 2020 geborene männliche Fohlen bei
Der Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Stade im Fall „Fohlen von falschem Hengst“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung der 4. Zivilkammer des Landgerichts Stade im sogenannten „Fohlenfall“ bestätigt und die Revision der Klägerin zurückgewiesen (Az. VI ZR 14/25).
Die Klägerin, deren Stute von dem beklagten Tierarzt bei einer künstlichen Besamung statt
Tödlicher Reitunfall auf Rügen: Berufung gegen Urteil eingelegt
Stand: 03.11.2025
Nach dem Tod einer 14-jährigen Reiterin auf Rügen muss das Landgericht Stralsund erneut über den Fall entscheiden. Die Verteidigung des verurteilten Traktorfahrers hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Der tragische Tod einer 14-jährigen Reiterin auf Rügen beschäftigt bald erneut
„Streit nach Verkauf eines Pferdes: Käuferin hat Anspruch auf ein als Sportpferd geeignetes Tier“
Auch die Verkäuferin eines Pferdes kann – wie bei einer Sache – wirksam ausschließen, für „Mängel“, also Krankheiten oder körperliche Gebrechen des Tieres einzustehen. Ein solcher Haftungsausschluss hat aber Grenzen, wie
Im vorliegenden Fall war es zu einer Verletzung des Pferdes der Klägerin durch das Pferd der Beklagten gekommen; beide Pferde befanden sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in einer größeren Gruppe von Pferden auf der Koppel. Die Klägerin war
Begibt sich der Reiter seines Pferdes, welches von ihm im Absattelbereich versorgt wird, aus einem zunächst geschützten Bereich in die Schlagdistanz eines weiteren dort in Begleitung seines Reiters stehenden Pferdes und tritt dieses sodann nach hinten mit für den Geschädigten tödlichen Folgen aus, so rechtfertigt die Unterschreitung des jedem Reiter bekannten und einzuhaltenden Sicherheitsabstandes die Begründung eines mit 50% zu bewertenden Mitverschuldens, so das OLG Hamm am 16.11.2018
dass sowohl beim Passieren als auch beim Begegnen eines Reiters ein Fahrzeug – abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls – einen Seitenabstand von wenigstens 1,50 m bis etwa 2,00 m einhalten sollte.
Nach § 1 BBodSchG ist Zweck dieses Gesetzes, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Im Einzelnen sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden / Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Dass jedoch