Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Eine durch Überweidung zerstörte Grasnarbe und das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG).
OVG NRW 18.06.2012
Nach § 1 BBodSchG ist Zweck dieses Gesetzes, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Im Einzelnen sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden / Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Dass jedoch